Klinikum Hanau verschärft ab 1. Oktober Besuchsregelungen

(pm/ea) – Aufgrund des Corona-Winterplans der Bundesregierung und der damit verbundenen Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes muss das Klinikum Hanau seine Besuchsregelung verschärfen.

Ab Samstag, den 1. Oktober, dürfen nur noch Personen, die einen aktuellen Nachweis über ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle vorweisen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24h; PCR-Test nicht älter als 48h), das Klinikgelände für Besuche betreten. Diese Regelung gilt unabhängig vom Impfstatus. Die Nachweise müssen Besucher in den Zugangsbereichen auf dem Klinikgelände vorlegen. Eine aktuelle Übersicht aller offiziellen Teststellen in Hanau kann unter www.corona-hanau.de eingesehen werden. Zusätzlich gilt ab dem 1. Oktober für Besucher auf dem gesamten Klinikgelände die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, ein Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr aus.

Die Besuche sind weiterhin eine Stunde täglich während der festen Besuchszeiten zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich, der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr. Pro Patientenzimmer darf jeweils nur ein Besucher anwesend sein. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist natürlich, dass die Besucher und Personen desselben Hausstandes keine Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden.

Alle aktuell geltenden Regelungen finden sich auch jederzeit auf der Website des Klinikums unter http://www.klinikum-hanau.de/corona

 

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