Geflügelhaltungen vor Eintrag der Geflügelpest schützen

(pm/ea) – Da bereits zahlreiche Einträge der Geflügelpest in Geflügelhaltungen anderer Bundesländer nachgewiesen wurden, appelliert das Hessische Umweltministerium an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem Ausbruch strikt einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren.

Trotz eines deutlichen Rückgangs im Frühjahr 2022 wurde das Virus der Geflügelpest über den Sommer hinweg vor allem an den Küsten Deutschlands und Europas mit existenziell bedrohlichen Populationseinbrüchen bei koloniebrütenden Seevögeln nachgewiesen. Gemäß der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, ist derzeit von einer ganzjährigen Präsenz der Geflügelpestviren im europäischen Raum auszugehen. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter können sich durch die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen vor dem Eintrag des Virus in ihre Geflügelhaltung schützen.

Der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Neben der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Alle Geflügelhaltungen sind verpflichtet, ihre Geflügelbestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten Bürgerinnen und Bürger kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

 

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