Genehmigungsverfahren bei Ansiedlung von Betrieben mit hohem Wasserverbrauch

(pm/ea) – Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Situation beim Grundwasser (vor kurzem führten die Kreiswerke Main-Kinzig eine „Wasserampel“ ein) hat Erlensee Aktuell beim Regierungspräsidium Darmstadt nachgefragt, wie und wo die jeweiligen Genehmigungsverfahren bei der Ansiedlung von Betrieben mit hohem Wasserverbrauch durchgeführt und wo entsprechende Gutachten öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

Wie der Leiter der Stabsstelle Presse, Digitalisierung und Kommunikation beim Regierungspräsidium Darmstadt, Guido Martin, erläuterte, würden Überlegungen, ob ein Betrieb ausreichend mit Wasser versorgt werden kann, in unterschiedlichen Verfahren und von unterschiedlichen Akteuren angestellt.

Derjenige, der eine Anlage errichten will, muss für den Anlagenbetrieb sicherstellen, dass er das benötigte Wasser bekommt. Er kann sich an die Kommune (wenn sie selbst die Wasserversorgung betreibt) oder das von ihr beauftragte Wasserversorgungsunternehmen wenden und mit ihr bzw. ihm verhandeln, wie viel Wasser er zu welchem Preis bekommt. Er kann auch erwägen, selbst Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer zu gewinnen, wofür er eine Erlaubnis benötigt.

In Hessen entscheidet in der Regel das jeweils zuständige Regierungspräsidium, ob die Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser erlaubt werden kann. Bedingung ist, dass die Entnahme verträglich für die Umwelt möglich und ein entsprechender Bedarf nachgewiesen ist.

Die Kommune weist im Rahmen der Bauleitplanung Flächen für Gewerbebetriebe aus und muss im Rahmen der Ausweisung auch prüfen, ob diese Flächen ausreichend mit Wasser versorgt werden können. Sie ist verantwortlich für die öffentliche Wasserversorgung und muss vorausschauend planen, woher sie die benötigten Wassermengen bekommen kann.

Wenn durch Zuzug weiterer Einwohner oder die Ansiedlung neuer Betriebe oder auch durch eine abnehmende Grundwasserneubildung die bisher genutzten Brunnen, Quellen oder Zulieferungen nicht mehr ausreichend sind, muss die Kommune oder der von ihr beauftragte Wasserversorgungsunternehmen prüfen, ob der Bedarf gesenkt oder zusätzliche Wassermengen erschlossen werden können.

Wenn neue Grundwasserentnahmen erforderlich sind, muss dafür eine Erlaubnis beantragt werden. Über den Antrag entscheidet in Hessen das jeweils zuständige Regierungspräsidium. Auch hier muss der Bedarf für die Entnahme und die deren Umweltverträglichkeit nachgewiesen werden. Eine andere Möglichkeit (die ggf. den Bau von Wasserleitungen erfordert) ist, dass die Kommune oder das Wasserversorgungsunternehmen Zulieferungen mit anderen Wasserversorgungsunternehmen vereinbart, die ausreichende Wasserentnahmerechte haben. Zur Senkung des Wasserbedarfs kann die Kommune oder der Wasserversorger zum sparsamen Umgang aufrufen, Wassersparmaßnahmen und Brauchwassernutzung fördern oder bestimmte Nutzungen verbieten.

Das Regierungspräsidium weist in Stellungnahmen zur Bauleitplanung darauf hin, wenn es Schwierigkeiten sieht, die Flächen, die die Kommune neu ausweisen will, aus den bestehenden Wasserrechten ausreichend mit Wasser zu versorgen. Dies sollte für die Kommune Anlass sein, die Planung zu ändern, an anderer Stelle Wasser zu sparen oder sich um zusätzliche Wassermengen zu kümmern.

Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, das für die meisten Industrieanlagen erforderlich ist, prüft das Regierungspräsidium neben vielen anderen Aspekten, ob der Ressourcenverbrauch (also auch der Wasserverbrauch) so niedrig ist, wie nach dem Stand der Technik möglich. Wenn der Betrieb sich selbst mit Wasser versorgt, entscheidet – wie oben schon dargestellt – in der Regel das Regierungspräsidium, ob die Entnahme von Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer zulässig ist.

Wenn der Betrieb das benötigte Wasser von der Kommune oder einem Wasserversorgungsunternehmen beziehen möchte, liegt es in der Verantwortung der Kommune bzw. des Wasserversorgungsunternehmens, darüber zu entscheiden, ob und wie viel Wasser dafür zur Verfügung gestellt werden kann.

Soweit Erlaubnisverfahren für Wasserentnahmen und Verfahren für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Industrieanlagen öffentlich bekannt zu machen sind, werden im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Darmstadt diese Bekanntmachungen mit dem Hinweis, wo man die Antragsunterlagen (ggf. mit Gutachten) ansehen kann, auf der Homepage veröffentlicht.

https://rp-darmstadt.hessen.de/

⇒ https://rp-darmstadt.hessen.de/veroeffentlichungen-und-digitales/oeffentliche-bekanntmachungen

⇒ https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/gewaesser-und-bodenschutz/grundwasser-und-wasserversorgung/links-downloads

Archivfoto aus dem Rückinger Wasserwerk: Wolfgang Racek

 

Anzeige

Mit Racktours ins Trentino – Zwischen Bergen und Seen – vom 2. bis 7. Juni 2024

Malerisch inmitten hoher Bergketten liegt der schönste See Italiens, der strahlend türkisblaue Molvenosee – er ist das Schmuckstück des Naturparks Adamello-Brenta. Genießen Sie den herrlichen Anblick, wenn die Gipfel der Dolomiten sich im See spiegeln und die Sonne das Wasser zum Glitzern bringt.

Weiterlesen