Weitere Anklageerhebung gegen mutmaßliche „ANOM“-Nutzer aus dem Rhein-Main-Gebiet

(pm/ea) – Die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt hat beim Landgericht Hanau Anklage gegen fünf Angeschuldigte insbesondere wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben. Die Gruppierung soll dabei unter Führung eines 47-Jährigen aus Frankfurt sowie eines 31-Jährigen aus Hanau eine gut organisierte Täterstruktur unter Nutzung von sog. „ANOM“-Handys und Kurierfahrzeugen mit elektronisch-hydraulisch steuerbaren Schmuggelverstecken aufgebaut haben.

Den Angeschuldigten im Alter von 24 bis 37 Jahren wird unter anderem zur Last gelegt, unter Nutzung des Verschlüsselungsdienstes „ANOM“ zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 unerlaubt
Betäubungsmittel (Kokain und Amphetamin) in großen Mengen in Deutschland angekauft sowie aus den Niederlanden eingeführt zu haben, um diese anschließend gewinnbringend
zu veräußern.

Insgesamt steht die Tätergruppierung im Verdacht, im Tatzeitraum insgesamt mit mindestens 111 kg Kokain und 199 kg Amphetamin Handel getrieben zu haben.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sowie der Durchsuchungen und Festnahmen im Juni 2021 wurden insgesamt ca. 16 kg Kokain, 1,4 kg Amphetamin, Bargeld, Wertpapiere und Wertgegenstände im Wert von ca. 97.000,- Euro, 7 Kurierfahrzeuge mit professionell verbautem Versteck sowie diverse Betäubungsmittelutensilien und Datenträger sichergestellt.

Vier der Angeschuldigten befinden sich aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Hanau in Untersuchungshaft. Das Landgericht Hanau muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden, wie die Generalstaatsanwaltschaft abschließend mitteilt.

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