Bruchköbeler BürgerBund will Tiny-Houses ermöglichen

(pm/ea) – Der Bruchköbeler BürgerBund (BBB) will die Möglichkeiten für die Aufstellung von „Tiny-Houses“ prüfen.

„Wir sehen Chancen für diese Art von Klein-Wohn-Formen in unserer Stadt und werden einen entsprechenden Antrag in die Stadtverordnetenversammlung einbringen“, stellt BBB-Vorsitzender Harald Hormel die Initiative vor. Danach soll der Magistrat beauftrag werden, die Ausweisung von Flächen für die „Tiny-Houses“ zu prüfen. Insbesondere soll geprüft werden, ob dies relativ kurzfristig im Rahmen des aktuell gültigen Regionalplan Rhein-Main geschehen kann. Dazu wäre wohl die Ausweisung einer Sondernutzungsfläche für Klein-Wohn-Formen erforderlich. Weiterhin soll geklärt werden, wie innerhalb des hessischen Baurechts Gemeinschaftsflächen und –Einrichtungen für Tiny-Houses rechtlich zu handhaben sind.

Eine Informationsveranstaltung für eventuelle Interessentinnen und Interessenten und auch Eigentümer passender Grundstücke wird der BBB am Donnerstag, 2. Juni um 19:30 Uhr in der Bedarfsgaststätte der Mehrzweckhalle Niederissigheim durchführen. Dafür konnte der Schönecker Uwe Christof gewonnen werden, der derzeit die Gründung des Vereins „Kleiner Wohnen Rhein-Main“ vorantreibt. Diese in Deutschland noch nicht stark verbreitete Wohnform findet aktuell immer mehr Anhänger vor allem bei jüngeren sowie älteren Menschen, die bewusst einen nachhaltigen Lebensstil leben oder einfach einen geringeren Wohnraumbedarf haben und trotzdem urban, individuell und unabhängig leben möchten.

„Zur größten Herausforderung für Interessenten eines Tiny-House gehört die Suche nach einem Grundstück, auf dem das Minihaus dauerhaft stehen und wo man auch seinen Erstwohnsitz anmelden kann. Dabei bietet die minimale Bebauung Potenzial für immer mehr Städte und dies könnte auch auf Bruchköbel zutreffen“, führt BBB-Fraktionsvorsitzende Stefanie Zorbach zum Antrag für die Stadtverordnetenversammlung aus. Die Anforderungen hinsichtlich der Baugenehmigungen unterscheiden aktuell nicht zwischen „normalen“ und Kleinsthäusern. Deshalb solle durch den Magistrat die Ausweisung einer Sondernutzungsfläche ebenso geprüft werden wie die Frage, ob Eigenkonstruktionen zulässig sind oder auf einen oder mehrere Hersteller gesetzt werden soll. Weiter stellt sich die Frage, ob Grundstücke im Sinne einer dauerhaften Entwicklung ausschließlich zu kaufen wären oder auch die Pacht der entsprechenden Flächen vorzusehen ist.

Zu diesen und weiteren Fragen will der BBB neben den Informationen des Experten Uwe Christof auch die Meinungen möglicher Interessenten am 2. Juni in der Mehrzweckhalle Niederissigheim einholen.

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