Bistum Fulda hat Anweisungen und Empfehlungen an Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen der Diözese überarbeitet

(pm/ea) – Das Bistum Fulda hat aufgrund erheblich geänderter Corona-Bestimmungen seine Anweisungen und Empfehlungen an die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen der Diözese entsprechend überarbeitet.

Wie die Bischöfliche Pressestelle auf Anfrage von Erlensee Aktuell mitteilte, gilt für die Gottesdienste in Hessen eine 3G-Empfehlung, die Kirchengemeinden werden entsprechend Schnelltests anbieten. Nach wie vor stehen Gottesdienste grundsätzlich allen Menschen offen.

Für Gottesdienste im thüringischen Bereich des Bistums ist durch die Landesregierung 3G verbindlich festgelegt. Die Kirchengemeinden werden diese Regel nach den Vorgaben umsetzen, Schnelltests bereitstellen und diese unter Aufsicht durchführen.

Für die Gottesdienste im Bistum Fulda ist in geschlossenen Räumen wieder durchgängig Maskenpflicht vorgeschrieben. In allen Gotteshäusern gelten die bereits bestehenden Abstands- und Hygieneregeln.

Mehr Informationen und genaue Bestimmungstexte (18. Änderung) auch zum Download auf http://www.bistum-fulda.de

 

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