Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Neubenennung der Ortslandwirt/innen

Mit Ablauf der Wahlperiode zum 31.12.2021 hat der Gebietsagrarausschuss (GAA) des Main-Kinzig-Kreises die Ortslandwirt/innen (OLW) für die nächsten 6 Jahre (2022 bis 2027) neu zu benennen. Diese Aufgabe beruht auf der Änderung des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes vom 15.07.1997 in der Fassung vom 22.08.2018, nach der die Wahl der Ortslandwirt/innen sowie deren/dessen Stellvertreter/innen durch das Benennungsverfahren ersetzt wurde.

Der Landesagrarausschuss hat hierzu grundsätzliche Hinweise für die Benennung der OLW in der aktuellen Ausgabe des Hessenbauer veröffentlicht. Weitere Informationen über die Voraussetzungen für die Benennung bzw. das Benennungsverfahren erhalten Interessierte beim Main-Kinzig-Kreis – Amt 70, Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum.

Ortslandwirt/in kann werden, wer am Stichtag (31.08.2021) u.a.

1) Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
2) Das 18. Lebensjahr vollendet hat
3) in Hessen seit mindestens drei Monaten
a) seinen Wohnsitz hat und
b) als
aa) Betriebsinhaber oder Betriebsinhaberin oder
bb) Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer, mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger mit dem überwiegenden Teil ihrer oder seiner Arbeitskraft in einem landwirtschaftlichen Betrieb, der die Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S.1890), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575), erreicht, tätig ist.
4) Laut § 6 Abs. 1 Berufsstandsmitwirkungsgesetz (BerStdMitwG) muss die Mindestgröße eines landwirtschaftlichen Unternehmens nach § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017, erfüllt sein. Sie liegt gemäß SVLFG Mindestgrößenbeschluss vom 20.11.2013 seit 01.01.2014 bei 8,00 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LF – ohne Hof- und Gebäudeflächen sowie Hausgarten)) bzw. bei 2,00 ha Weinbau.

Fällt eine der Voraussetzungen fort, so endet damit das Mandat.

Die Funktion der Ortslandwirtin oder des Ortslandwirts ist auch Menschen mit Behinderungen zugänglich.

Wer die Aufgaben als Ortslandwirt/in übernehmen möchte, setzt sich bitte mit dem Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum, Zum Wartturm 11-13, 63571 Gelnhausen in Verbindung. Meldungen nimmt auch der Gebietsagrarausschuss bis 31.08.2021 an der beim Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum des Main-Kinzig-Kreises angesiedelten Geschäftsstelle (Anschrift vgl. oben) entgegen.

Ansprechpartnerin ist Frau Carolin Leipold (06051/8515688).

Werden mehrere Bewerbungen eingereicht, erfolgt ein Auswahlverfahren durch den Gebietsagrarausschuss des Main-Kinzig-Kreises.

Hintergrund:

Der Gebietsagrarausschuss ist ein Gremium auf Landkreis-Ebene, wie es in dieser Form nur im Bundesland Hessen besteht. Dieses fachliche Gremium dient der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Vertretern des landwirtschaftlichen Berufsstandes; die gesetzliche Grundlage bildet das Berufsstandsmitwirkungsgesetz.
Der GAA setzt sich aus verschiedenen Vertretern landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Organisationen zusammen. Neben den Kreisbauernverbänden können die Verbände der landwirtschaftlichen Fachschulabsolventen, die Landjugend, der Landfrauenverband sowie weitere Einrichtungen Mitglieder in den Ausschuss entsenden. Der/die von den entsandten Mitgliedern gewählte Vorsitzende des GAA ist zugleich Kreislandwirt/in.

 

 

Für den Magistrat
der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister

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