Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Öffentliche Mahnung

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am 01. Juli 2021 folgende Abgaben fällig waren:

Grundsteuer Jahresbetrag 2021
Müllabfuhrgebühren Jahresbetrag 2021
Hundesteuer Jahresbetrag 2021

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 23. Juli 2021 an die Stadtkasse Erlensee zu zahlen.

Nach dem 23. Juli 2021 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 100,00 € abgerundeten Betrages berechnet.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

 

Erlensee, den 10.07.2021
Der Magistrat
– Stadtkasse –
gez. Washausen
Kassenverwalter

 

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