Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 17.06.2021 um 19:30 Uhr in der ERLENHALLE, großer Saal. Die Tagesordnung wird nachfolgend erläutert.

Wichtige Hinweise in Bezug auf die Corona-Pandemie für Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Besucherinnen und Besucher:

– Beim Betreten des Sitzungsgebäudes und während des gesamten Aufenthalts im Gebäude ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen!

– Beim Betreten des Sitzungssaales werden alle Besucherinnen und Besucher namentlich registriert, um ggf. eine Nachverfolgung der Kontaktpersonen durchführen zu können.

– Es gilt das allgemeine Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.

– Körperliche Kontakte, wie z. B. Händeschütteln, sind nicht erlaubt.

Tagesordnung:

1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Anfragen

4. Waldbegehung;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.12.2020;
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.01.2021 an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 10.06.2021
Drucksache 265 / LP 16-21 STVV

Die SPD-Fraktion beantragt, einmal jährlich der Öffentlichkeit eine Waldbegehung mit fachkundigem Personal in den Waldflächen der Gemarkung der Stadt Erlensee anzubieten.

Fortschreitender Klimawandel hat negative Auswirkungen auf die Baumbestände. Durch die Begehungen soll der Öffentlichkeit dieser Wandel und seine Folgen transparent gemacht werden. Das Ziel ist es, ein Verständnis für die Folgen des Klimawandels zu entwickeln und auch die Maßnahmen zu beschreiben, welche notwendig sind, um mit diesen Folgen umzugehen.

5. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages und öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarung über die Erschließung der Kommune mit FTTH-Breitband (Gigabit-Netz) durch den Main-Kinzig-Kreis und die Breitband Main-Kinzig GmbH;
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 10.06.2021
Drucksache 16 / LP 21-26 STVV

Die Stadt Erlensee soll dem Abschluss des Kooperationsvertrages und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung mit dem Main-Kinzig-Kreis über die Erschließung mit FTTH-Breitband
(Gigabit-Netz) in der gesamten Kommune zustimmen.

Der Ausbau durch die Breitband Main-Kinzig GmbH steht unter dem Vorbehalt, dass keine Kabelnetze im Ausbaugebiet vorhanden sind und kein anderer Anbieter ausbauen wird.

6. Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Neue Mitte V“;
Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 10.06.2021
Drucksache 33 / LP 21-26 STVV

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee hatte die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Mitte V“ im Stadtteil Langendiebach und Rückingen am 27.06.2019 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre wurde am 17.08.2019 bekannt gemacht.

Der Lageplan mit den festgelegten Abgrenzungen war Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen, insbesondere zum Thema „Boardinghouse“ nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden.

Zur Sicherung der Planung für den Planbereich wurde eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen. Es dürfen während der Veränderungssperre unter anderem keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs- zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden.

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft und soll aufgrund besonderer Umstände, die in der Begründung genannten Bauvorhaben Lidl und Brandenburg haben sich verzögert, um 1 Jahr verlängert werden.

Begründung:

Im Bereich des Zentrums von Erlensee bestehen mehrere Gebäude, für die ein Bedarf für Boardinghouse-Nutzungen angemeldet oder zu erwarten ist, für die in Anbetracht der zukünftigen Großbaustellen in der Gemarkung Erlensee ein großer Bedarf zu bestehen scheint.

Eine umfangreiche Umwandlung von Wohnnutzungen in stark verdichtete hotelähnliche Betriebe mit einfachster Ausstattung könnte die Struktur von Erlensee nachhaltig schädigen. Hier ist u.a. die Stellplatzsituation zu nennen. Da die bestehenden, z. T. alten Bebauungspläne hier keine Lenkungsfunktion ausüben, soll dies nun mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans erfolgen. Damit während der Planungsphase keine unerwünschten Tatsachen geschaffen werden, soll die bereits erlassene Veränderungssperre verlängert werden.

7. Aufheben eines Sperrvermerks bei der Investitionsnummer I3020 – Hochbaumaßnahmen Hallenbad;
Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 10.06.2021
Drucksache 34 / LP 21-26 STVV

Der Sperrvermerk bei „Hochbaumaßnahmen Hallenbad“ in Höhe von 175.000 € (150.000 € Außensauna, 25.000 € Saunagarten) soll aufgehoben werden, um Schäden im Bereich der Sauna zu beheben.

8. Neufassung der Abfallsatzung
Drucksache 35 / LP 21-26 STVV

Mit der Neufassung der Abfallsatzung soll dem Satzungsmuster des Hessischen Städte- und Gemeindebundes Rechnung getragen werden. Da die Abfallgebühren zum 01.01.2021 angepasst wurden, gibt es hier keine Änderungen.

9. Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses gem. § 112b HGO für das Haushaltsjahr 2020
Drucksache 37 / LP 21-26 STVV

Die Jahresabschlüsse der Stadt Erlensee müssten mit den Jahresabschlüssen des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach zusammengefasst werden. Eine Gemeinde mit weniger als 20.000 Einwohner ist von dieser Pflicht befreit. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber den Verwaltungsaufwand in kleineren Kommunen deutlich reduzieren und dauerhaft eine Erleichterung bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen verschaffen. Da die Stadt Erlensee unter der genannten Einwohnergrenze liegt, greift die Befreiungsregelung. Dies ist durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

10. Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und über die Würdigung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet des Sports der Stadt Erlensee;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.06.2021
Drucksache 36 / LP 21-26 STVV

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und über die Würdigung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet des Sports der Stadt Erlensee dahingehend zu ändern, dass das Wort Stadtälteste/Stadtältester durch das Wort Ehrenstadtverordnete/Ehrenstadtverordneter ersetzt wird.

 

Erlensee, den 07.06.2021

gez. Uwe Laskowski
Stadtverordnetenvorsteher

Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee

Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite

 

 

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