Thema Umwelt: Hessische Badeseen mit bisher bester Wasserqualität

(pm/ea) – Die Temperaturen in Hessen steigen und die ersten Betreiber öffnen ihre Badeseen. Passend dazu zeigt die veröffentlichte Einstufung der EU-Badegewässer-Verordnung 2020 das bisher beste Gesamtergebnis: 57 der 61 hessischen EU-Badestellen weisen eine „ausgezeichnete“ hygienische Badegewässerqualität auf, womit der Anteil über dem deutschen Gesamtergebnis liegt.

Die restlichen vier Seen sind von „guter“ hygienischer Qualität. Keiner der Badeseen in Hessen wurde mit „ausreichend“ oder „mangelhaft“ bewertet.

Einen Überblick, welche Seen geöffnet sind und welche Wasserqualität vorherrscht, gibt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auf seiner Webseite http://www.badeseen.hlnug.de. Dafür arbeitet es eng mit den zuständigen Gesundheitsämtern zusammen. Die Gesundheitsämter untersuchen entsprechend der EU-Verordnung die Badeseen auf Escherichia coli und Intestinale Enterokokken. Diese sind Indikatorkeime für fäkale Verunreinigungen, die Krankheitserreger enthalten könnten. Außerdem wird beobachtet, ob es zur Massenvermehrung von sogenannten Blaualgen (Cyanobakterien) kommt, was dazu führen kann, dass vom Baden abgeraten wird.

Einige Badegewässer blieben im letzten Jahr aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Da sie jedoch weiterhin beprobt wurden, erhielten sie ebenfalls ein Ergebnis zur EU-Verordnung. Zu zwei Badestellen, die im Frühjahr 2020 offiziell abgemeldet wurden, gibt es keine Einstufung zu hygienischen Badegewässerqualität, weil sie nicht mehr gelistet sind.

Generell abgeraten wird vom Baden in Fließgewässern, das heißt Flüssen und Bächen, da eingeleitete Abwässer, selbst wenn sie einen Reinigungsprozess in der Kläranlage durchlaufen haben, mit Krankheiten verursachenden Keimen belastet sein können. Darunter können sich gegebenenfalls auch multiresistente Keime befinden. Die offiziellen EU-Badestellen an Seen und Talsperren hingegen werden nach EU-Badegewässer-Richtlinie und hessischer Badegewässer-Verordnung streng überwacht, um eine unbedenkliche Nutzung sicherzustellen. Diese werden vor Beginn der individuell festgelegten Badesaison und danach mindestens in monatlichem Abstand auf Indikatorkeime von den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte untersucht.

Archivfoto: Markus Sommerfeld

 

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