Thema Umwelt: Insektensterben in Hessen – Immer weniger Goldwespen

(pm/ea) – Die Artenvielfalt schwindet, leider auch in Hessen. Versiegelte Flächen, monotone Gärten ohne Blüten, Überdüngung und der Einsatz von Pestiziden machen es vor allem Insekten immer schwerer zu überleben. Einen weiteren Beleg für die Gefährdung von Insekten liefert nun die erste Rote Liste der hessischen Goldwespenarten, die das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) veröffentlicht hat.

Ihr zufolge ist mehr als ein Drittel der Goldwespenarten in Hessen bestandsgefährdet, drei Arten sind schon ausgestorben oder verschollen.

„Die neu erschienene Rote Liste der Goldwespen Hessens ist ein wichtiger Statusbericht über den Erhaltungszustand der Artengruppe.“, betont der Präsident des HLNUG, Prof. Dr. Thomas Schmid. „Wenn man dies als Gradmesser für die Lage der Insekten in Hessen allgemein nimmt, muss man leider konstatieren: Es sieht nicht gut aus.“

Von den 74 in Hessen vorkommenden Goldwespenarten sind 36 Prozent (26 Arten) im Bestand gefährdet, sie werden in die Kategorien „1 – Vom Aussterben bedroht“, „2 – Stark gefährdet“, „3 – Gefährdet“ und „G – Gefährdung unbekannten Ausmaßes“ eingestuft.

Hauptursache ist der Verlust an Lebensraum, aber auch der Einsatz von Insektiziden gefährdet die Goldwespen und ihre Wirtstiere. Durch den Nährstoffeintrag aus der Luft und durch landwirtschaftliche Düngemittel verschwinden beispielsweise für Goldwespen und ihre Wirte wichtige nährstoffarme Lebensräume. Unter dem Verlust an Lebensraum leiden insbesondere diejenigen Arten, die auf vegetationsfreie bzw. offene Böden, etwa in Sandtrockenrasen oder Sandpionierrasen in den hessischen Flugsandgebieten, angewiesen sind.

Goldwespen haben eine interessante parasitische Lebensweise. Sie leben von den Beutetieren oder Larven anderer Insekten, ihren sogenannten Wirten. Sie sind daher nur dort zu finden, wo ihre Wirtsarten – insbesondere Wildbienen, Grabwespen und Faltenwespen – längerfristig vorkommen. Deswegen sind die Gefährdungsursachen für Goldwespenarten eng verbunden mit denen für ihre Wirtsarten.

„Die Vielfalt der Arten zu erhalten ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit, der sich auch Hessen stellen muss.“, betont der Präsident des HLNUG. „Die Rote Liste der Goldwespen Hessens ist eine wichtige Grundlage für zukünftige Artenhilfsmaßnahmen und kann Wegweiser sein für Handlungsprioritäten im Naturschutz – mit dem langfristigen Ziel, Hessens Artenvielfalt zu schützen und zu erhalten.“

Priorität hat dabei der Schutz der Lebensräume von Goldwespen und ihrer Wirte. Dafür müssen beispielsweise offene Sande von Neophyten und von einwachsenden heimischen Gehölzen freigehalten werden. Auch Goldwespenarten und ihre Wirte, die auf lichte Wälder mit altem Baumbestand und stehendem Totholz angewiesen sind, finden immer weniger Nistplätze. Um diesen Arten weiterhin ausreichend Lebensraum in Hessen bieten zu können, sollten Totholz stehen gelassen und Altbäume dem natürlichen Zerfallsprozess überlassen werden. Auch im privaten Bereich kann beispielsweise durch den Erhalt von Bruchsteinmauern, stehendem Totholz, Lehmfachwerken und alten Holzzäunen ein wichtiger Beitrag für den Schutz der heimischen Goldwespen geleistet werden.

Die Rote Liste der Goldwespen Hessens wurde ehrenamtlich von den Experten Dr. Ulrich Frommer und Stefan Tischendorf in Zusammenarbeit mit dem HLNUG erstellt. Die beiden Autoren sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Hymenopterologen mit ehrenamtlich tätigen Expertinnen und Experten für die Insektengruppe der Hautflügler, wozu Bienen, Hummeln und viele verschiedene Wespen gehören.

Hintergrund

Rote Listen sind wissenschaftliche Fachgutachten zu bestimmten Tier-, Pflanzen- und Pilz-Artengruppen, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen, verzeichnen ausgestorbene, verschollene und bedrohte Arten und geben Auskunft über deren Lage und Gefährdung. Durch die Dokumentation der Kenntnisstände über Arten, Pflanzengesellschaften und Biotoptypen zeigen sie Wissenslücken, Forschungs- und Handlungsbedarf auf. Sie werden infolgedessen vielfach als Argumentations- und Entscheidungshilfe bei der Landschafts- und Eingriffsplanung und als Anregung für Gebietsschutz- und Artenschutzmaßnahmen verwendet.

Die Roten Listen Hessens gibt es kostenfrei zum Download: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/rote-listen.

Die Roten Listen sind auch als gedruckte Exemplare kostenfrei unter https://www.hlnug.de/publikationen (dort: Schriften > Schriftenreihen > Rote Listen) zu bestellen.

 

Auf dem Foto: Die Goldwespenart Chrysis scutellaris ist in Hessen nur sehr lokal verbreitet und auf immer seltenere Strukturen angewiesen Nach der neuen Roten Liste der Goldwespen
Hessens gilt sie daher als gefährdet

Foto: Paul Winkler

 

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