Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Feststellungsbeschluss Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee

1. Der unter der laufenden Nummer 301 aufgeführte Bewerber Stefan Erb des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ist an der Ausübung des Mandats gehindert.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der nächste noch nicht berufene des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) unter der laufenden Nummer 318,

Herr Dr. Horst Hritz,

als Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.

2. Die unter der laufenden Nummer 309 aufgeführte Bewerberin Nicole Werre des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) hat auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung aufgrund eines Wohnortwechsels verzichtet.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der nächste noch nicht berufene des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) unter der laufenden Nummer 310,

Herr Christian Scholz,

als Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Wahlamt, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Erlensee, den 08. April 2021

Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter

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