Ministerpräsident Volker Bouffier stellt „Perspektivplan“ vor

(ms/ea) – „Perspektiven für eine verantwortungsvolle Öffnung“ hat Ministerpräsident Volker Bouffier gemeinsam mit Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir vorgestellt. Mit einem Vier-Stufen-Plan geht er in die Bund-Länder-Verhandlungen in der kommenden Woche. Er sieht Öffnungsschritte für die nächsten Monate vor.

Die jeweiligen Öffnungsschritte sollen sich an den Zielen einer signifikanten Absenkung des Infektionsgeschehens und einer lückenlosen Nachverfolgung der Kontakte orientieren:

7-Tage-Inzidenz

Erste Grundvoraussetzung für Lockerungen ist ein signifikantes Absenken der 7-Tage-Inzidenz Neuinfektionen pro 100.000 auf einen Wert, der eine Nachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden ermöglicht. Dieser Wert wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 identifiziert. Deshalb war und ist die Orientierung an diesem Wert die Voraussetzung für erste, besonnene Lockerungen. Eine vollständige Aufhebung der derzeit geltenden Beschränkungen ab diesem Wert wäre weder sinnvoll noch war sie jemals geplant.

Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung / Einführung von SORMAS

Zweitens sind die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung und die flächendeckende Einführung von SORMAS unabdingbare Öffnungsvoraussetzungen. Zu diesem Zweck wurde mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ein Pakt für die Nachverfolgung geschlossen. Erst wenn diese Instrumente tatsächlich vorhanden sind, kann darüber nachgedacht werden, Öffnungsschritte vom status quo aus einzuleiten.

Für die Entscheidung über die einzelnen Stufen der Öffnung kommen (zusätzlich zu den genannten und neben den sonstigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen) weitere Kriterien in Betracht:

Reproduktionszahl R

Ein Kriterium ist die Reproduktionszahl R. Sie zeigt an, wie sich die Zahl der täglichen Neuinfektionen im vorangegangen Zeitraum verändert hat. Sie ist damit ein wichtiger Indikator für die Funktionstüchtigkeit der aktuellen Schutzmaßnahmen. Liegt sie über 1, bedarf es stärkerer Anstrengungen, liegt sie darunter, sind wir auf einem guten Weg.

Quote der Positivtestungen

Ebenso wie der R-Wert ist die bundesweite Quote der positiven PCR-Testungen ein Indikator für ein sich ausbreitendes oder zurückgehendes Infektionsgeschehen. Hatte sie am Jahresende mit fast 16 Prozent einen Höchststand erreicht, ist sie inzwischen bereits um ca. 8 Prozentpunkte gesunken. Die Entwicklung ist ggf. unter Berücksichtigung einer weiteren Zulassung der Antigen-Tests zu bewerten, weil diese voraussichtlich zu mehr Überprüfungen bereits positiver Schnelltests führen können.

Impfstatus

Im MPK-Beschluss ist weiterhin bereits im ersten Absatz eine Verknüpfung von Impfstoffkapazität und Öffnungsstrategie festgelegt, wenn es heißt: „Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.“

Die aktuell verfügbaren Impfstoffmengen lassen hier leider nur mittelfristig einen signifikanten Impffortschritt erwarten.

Hospitalisierungsrate

Zu berücksichtigen ist auch die Hospitalisierungsrate, d.h. der Anteil der Menschen, die aufgrund einer Infektion überhaupt (noch) der Krankenhausbehandlung bedürfen.

Testkapazitäten / Schnelltest zur Selbstanwendung

Hohe Testkapazitäten und insbesondere die Verfügbarkeit von Schnelltests zur Selbstanwendung erlauben eine verantwortungsvolle Planung von Öffnungsschritten. Vorausgesetzt ihre breite Verfügbarkeit im März 2021 wird gesichert, können die Schnell- und Selbsttests neben Kontaktbeschränkungen, Impfungen und Hygienemaßnahmen ein weiteres wirksames Instrument der Pandemiebekämpfung und einer verantwortungsvollen Öffnungsstrategie darstellen.

Mögliche Öffnungsschritte

Die Inzidenzwerte sind als wichtige Orientierungspunkte zu verstehen. Für die jeweiligen Öffnungsschritte ist jedoch eine Gesamtabwägung unter Einbeziehung der zuvor genannten Parameter vorzunehmen. Die jeweiligen Lockerungsstufen sollten in sich stimmig sein. Die Konsistenz der Maßnahmenpakete dient nicht nur ihrer Rechtssicherheit, sondern auch ihrer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz. Auch bleibt ein möglichst bundeseinheitliches Vorgehen sinnvoll. Denn es macht beispielsweise keinen Sinn, die Geschäfte in Mainz zu öffnen und in Wiesbaden nicht oder umgekehrt. Alle nachfolgenden Überlegungen sind ein Beitrag für die Überlegungen bei der nächsten MPK, können und sollen dem Ergebnis jedoch nicht vorweggreifen.

Es könnte sich folgender Zeitplan für möglichst bundesweit abgestimmte Lockerungsstufen ergeben, die nachfolgend näher beschrieben sind:

• Mögliche Lockerungsstufe I: ggf. im März 2021
• Mögliche Lockerungsstufe II: ggf. vor Ostern
• Mögliche Lockerungsstufe III: ggf. nach den Osterferien
• Mögliche Lockerungsstufe IV: ggf. im Mai 2021
• ggf. ab Juni: schrittweise Rücknahme der verbliebenen Einschränkungen

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