Impfung: Härtefallprüfung nun online beantragen

(pm/ea) – Den Einstieg in die nächste Phase der Impfaktion hat Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler begrüßt, „weil das sehr vielen Menschen eine unmittelbare Perspektive bietet, die ihnen bisher gefehlt hat“. In den vergangenen Wochen hätten die Anfragen ans Gesundheitsamt zugenommen, insbesondere aus Familien mit schwerstkranken Angehörigen.

„In einigen Einzelfällen konnte unser Gesundheitsamt nach Einzelfallprüfung eine Impfung nach der Corona-Impfverordnung auch vorziehen. Mit der nächsten Impfphase haben nun ähnlich gelagerte Fälle ganz regulär die Möglichkeit, einen Impftermin über die zentralen Adressen des Landes Hessen zu vereinbaren“, so Simmler. Die Möglichkeit der Einzelfallprüfung aufgrund von besonderen individuellen Situationen besteht aber weiterhin und kann aufgrund der neuen Situation nun leicht über den digitalen Weg beantragt werden.

Hintergrund: Ab dem 5. März werden auch Menschen im Alter ab 70 geimpft, darüber hinaus Personen mit besonderen schweren Erkrankungen und körperlichen Leiden – all jene also, die laut Corona-Impfverordnung unter die zweithöchste Prioritätsstufe fallen. Sie können sich schon jetzt registrieren lassen und erhalten Termine für die Erst- bzw. auch Zweitimpfung automatisch per Post oder per E-Mail. Die Registrierung ist über die Telefonnummern 116117 und 0611/505 92 888 (erreichbar täglich von 8 bis 20 Uhr) sowie online über die Websites www.impfterminservice.de oder www.impfterminservice.hessen.de möglich. Das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises vergibt keine Termine für regulär Impfberechtigte.

Der Main-Kinzig-Kreis betont, dass trotzdem für all jene weiterhin die Möglichkeit sich zu melden besteht, deren Fall anders gelagert ist, die aber einen besonderen Ausnahmeumstand oder eine Härtefall-Konstellation belegen können und früher als vorgesehen geimpft werden müssten. Das Gesundheitsamt wird den Fall im Einzelnen prüfen. Dazu besteht über die Internetseite des Main-Kinzig-Kreises eine Kontaktmöglichkeit unter CoroNetz/Impfaktion. In diesem Bereich und insbesondere unter „Impfung aufgrund besonderer Ausnahmeumstände und für Härtefälle“ sind nähere Informationen zu den Impfberechtigten zu finden und ein Link zu einem Kontaktformular. Der Antrag auf Härtefallprüfung kann also ab sofort strukturiert und zeitsparend online erfolgen. „Ich habe in den letzten Tagen mit vielen Personen gesprochen, die verständlicherweise für sich und für ihre Liebsten den Impfschutz wollen und sich auf den Weg machen wollen. Dabei ist jeder Einzelne und jede Einzelne aus der persönlichen Sicht auch bei uns richtig und wir haben jetzt ein dem Einzelnen gegenüber transparentes Verfahren, das die individuelle Situation beleuchtet“, so Simmler weiter.

Der Landkreis betont, dass weiterhin das Gebot der Stunde sei, den vorhandenen Impfstoff auch in vollem Umfang zu verimpfen. Über die Härtefallprüfung sollen all jene vorgemerkt und gegebenenfalls kurzfristig angerufen werden, die für eine Impfung aufgrund ihrer besonderen Situation – und im Fall übrigbleibenden Impfstoffs an einem Tag – terminlich vorgezogen werden können.

Aufgrund der nach wie vor hohen Zahl an Anfragen per Telefon und per Mail oder Briefen bittet der Landkreis darum, eine Härtefallprüfung ausschließlich über den neu geschaffenen digitalen Weg zu beantragen. „Der Vorteil ist, dass sich die Ärzte rasch einen Überblick über den Fall verschaffen und gezielt Dokumente anfordern können, die zur Beurteilung notwendig sind“, erklärte Simmler.

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