Covid-Variante B.1.1.7 in Hessen bei Reiserückkehrer nachgewiesen

(pm/ea) – Am Dienstag wurde erstmals bei einem Mann aus Hessen die mutierte Variante B.1.1.7 das Coronavirus nachgewiesen. Er wird derzeit in einer hessischen Klinik intensivmedizinisch behandelt, wie das Sozialministerium mitteilte.

Die Ansteckung erfolgte durch den direkten Kontakt zu einer Person, die aus Großbritannien nach Deutschland eingereist war. Die Person war bei der Einreise symptomfrei und wurde zunächst negativ auf SARS-CoV-2 getestet. Wenige Tage später zeigte sie Symptome und in der Folge auch die Person, bei der die die mutierte Variante B.1.1.7 nun nachgewiesen wurde. „Der Fall zeigt noch einmal, wie wichtig es ist, die Quarantänemaßnahmen einzuhalten. Die Tests nach der Einreise sind wichtig, den größten Schutz vor einer Infektion bietet aber die Quarantäne“, sagt der hessische Gesundheitsminister Kai Klose. „Gerade in der jetzigen Situation ist es besonders wichtig, auf alle vermeidbaren Auslandsreisen zu verzichten – für den gemeinschaftlichen und den eigenen Gesundheitsschutz“, betont Klose.

Die behandelnde Klinik hat eine Probe an das Institut für medizinische Virologie am Universitätsklinikum Frankfurt geschickt. Daraus wurde die mutierte Virus-Variante isoliert. Der Nachweis der Variante B.1.1.7 konnte vom Nationalen Konsiliarlabor für Coronaviren an der Charité Berlin bestätigt werden. Die in Frankfurt vorgenommene Isolierung des Virus ermöglicht nun, dass weitere virologische Eigenschaften dieser Variante näher untersucht werden können. Insbesondere ist immer noch nicht bewiesen, ob diese Variante infektiöser ist. Das kann man nun in Zellkultur untersuchen. Die Viruslinie B.1.1.7 wurde in Großbritannien am 20. September bei einer engmaschigen Routine-Überwachung des Virus entdeckt und hat sich dann sehr stark ausgebreitet.

Hintergrund:

Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen.

 

 

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