Land Hessen informiert über Impftermin-Anmeldung: 400.000 Senioren ab 80 Jahre werden angeschrieben

(pm/ea) – Anfang kommender Woche werden mehr als 400.000 Hessinnen und Hessen, die 80 Jahre und älter sind, einen Brief vom Land erhalten. Mit dem Schreiben informiert die Landesregierung diese Seniorinnen und Senioren darüber, wie sie ihren persönlichen Termin für die Corona-Schutzimpfung vereinbaren können.

Die Anmeldung für einen Impftermin ist ab Dienstag, 12. Januar 2021, 8:00 Uhr möglich. Termine können zunächst für den Zeitraum vom 19. Januar bis 5. Februar 2021 vergeben werden. Diese Impfungen werden vorerst ausschließlich in den sechs Regionalen Impfzentren erfolgen. Erst- und Zweitimpfung finden an gleicher Stelle statt.

„Es ist nach wie vor zu wenig Impfstoff verfügbar, um großflächig die Schutzimpfungen durchzuführen. Deshalb wird aktuell noch ausschließlich durch die mobilen Teams in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern geimpft. Ab 18. Januar sind jedoch wöchentliche Impfstoff-Lieferungen durch den Bund zugesagt. Der stetige Nachschub ermöglicht es, dass dann einige Tausend Personen der höchsten Prioritätsgruppe auch in den sechs Regionalen Impfzentren ihren Schutz gegen das Virus erhalten können. Parallel werden die Impfungen in Alten- und Pflegeheimen sowie den Kliniken weitergehen. Angesichts der begrenzten Impfstoffmenge wird es anfangs auch nicht sofort für alle Seniorinnen und Senioren Termine zur Impfung geben können. Hier bitten wir um Geduld. Sobald weitere und mehr Impfstoffe zur Verfügung stehen, wird es zügiger vorangehen. Unser Versprechen steht: Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird geimpft“, so Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose in einer Pressemitteilung.

Angesichts der bisherigen bundesweiten Erfahrungen, erwartet auch die Landesregierung ein sehr großes Interesse an der Terminvergabe. Es stehen dafür ein eigenes Callcenter mit geschultem Personal und entsprechenden Kapazitäten sowie eine für hohe Zugriffszahlen ausgelegte Webseite zur Verfügung. „Wir haben uns für die Terminvergabe bestmöglich vorbereitet, dennoch werden sich Wartezeiten nicht vermeiden lassen. Wir werden vorerst nur Termine für knapp drei Wochen vergeben können. Wir bitten daher um Verständnis dafür, wenn es zunächst nur wenige Seniorinnen und Senioren sein werden, die gleich zu Beginn der zweiten Impfphase in den Regionalen Impfzentren einen Termin bekommen. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, werden alle 28 Impfzentren öffnen und dadurch auch eine deutlich größere Impfterminvergabe ermöglichen. Wann alle Impfzentren den Betrieb aufnehmen, ist keine Frage von Monaten, sondern nur noch von wenigen Wochen“, so Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.

Zum Impftermin anmelden:

Ab dem 12. Januar 2021 können sich Personen aus der ersten Priorisierungsgruppe für ihren persönlichen Impftermin anmelden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind. Darüber hinaus sind insbesondere Angehörige mobiler Pflegedienste aufgerufen, einen Termin zu vereinbaren. Das Personal der Rettungsdienste soll vornehmlich in Absprache mit den Impfzentren und Hilfsorganisationen den Schutz gegen das Virus erhalten. Eine Terminvereinbarung kann entweder telefonisch oder über das Internet erfolgen. Um Überlastungsspitzen ein Stück weit entgegenzuwirken, bietet Hessen jeweils zwei Möglichkeiten an:

Anmeldung per Telefon über

116 117
oder
0611 505 92 888

Anmeldung im Internet-Anmeldeportal über:

impfterminservice.de
oder
impfterminservice.hessen.de

Alle Wege führen gleichberechtigt zur Terminvergabe und beginnen am 12. Januar 2021 um 8 Uhr.

Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose erklärten: „Angehörige, Freunde und Bekannte können den Seniorinnen und Senioren gerne bei der Anmeldung für ihren Impftermin behilflich sein. Die Anmeldung über das Internet ist so einfach wie möglich gehalten. Dennoch kann dabei Hilfe nötig sein. Bei Bedarf können sich die Seniorinnen und Senioren auch ins Impfzentrum begleiten lassen. Diejenigen, die eine längere Wegstrecke nicht auf sich nehmen wollen, können die Öffnung der lokalen Impfzentren abwarten. Jene, die gänzlich immobil sind und auf eine Impfung zu Hause angewiesen sind, können das Formular unseres Informationsbriefes nutzen. Sie werden dann erfasst und zu Hause geimpft. Dies wird jedoch angesichts knapper Impfstoffmengen leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“

Die sechs Regionalen Impfzentren decken somit bis zur Öffnung der weiteren 22 Impfzentren folgende Landkreise mit ab:

Kassel: Stadt und Landkreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis
Fulda: Vogelsbergkreis, Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Gießen (Heuchelheim): Wetteraukreis, Landkreis Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf
Frankfurt: Stadt Frankfurt, Stadt und Landkreis Offenbach, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis
Wiesbaden: Stadt Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg
Darmstadt: Stadt Darmstadt, Landkreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Odenwaldkreis

Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung (Auszug)

A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV)

Personen ab 80 Jahre
Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)
Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste
Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsri-siko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)

B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV)

Personen ab 70 Jahre
Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind

C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 CoronaImpfV)

Personen ab 60 Jahre
Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
Personen, die als Erzieher/innen oder Lehrer/innen tätig sind,
Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

Allgemeine Fragen rund um Corona werden weiterhin unter der 0800 – 555 4666 sowie unter corona.hessen.de beantwortet

 

 

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