Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte

Die Hessische Landesregierung hat Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) mit Stand vom 11. Januar 2021 aufgeführt.

Diese sind >hier abrufbar.

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