Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Anbringen von Hausnummern

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Erlensee darauf hin, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre wohnlich oder gewerblich genutzten Gebäude mit der von der Stadt festgesetzten Nummer zu versehen. Näheres hierzu regelt auch die dazu erlassene Gefahrenabwehrverordnung des Ortsrechts, die bei Nicht-Beachtung auch eine Geldbuße vorsieht.

Die Hausnummer ist von der Straße aus gesehen gut sichtbar neben dem Haupteingang, bei Häusern mit tiefen Vorgärten am Zugang von der Straße aus, bei Häusern mit Seiteneingang an der Hausecke neben dem Grundstückszugang anzubringen.

Jeder Grundstückseigentümer sollte das Anbringen der Hausnummer nicht nur als eine lästige Pflicht ansehen, sondern bedenken, dass die Arbeit der Polizei oder Feuerwehr, der Ärzte und der Rettungsdienste ohne angebrachte Hausnummern sehr beeinträchtigt und vor allem dann gefährlich und unter Umständen sogar lebensbedrohlich wird, wenn sich die Rettungskräfte nur schlecht bzw. mit Zeitverzögerung orientieren können, weil Hausnummernschilder nicht erkennbar sind oder ganz fehlen.

Die Verwaltung bittet daher alle Eigentümer von Grundstücken, im eigenen Interesse zu überprüfen, ob Ihre Hausnummer gut lesbar und sichtbar angebracht und im Idealfall auch beleuchtet ist.

Erlensee, 07.12.2020

Der Bürgermeister der Stadt Erlensee
Stefan Erb

Anzeige

Neue Produkte bei Bauscher’s Landlädchen

Pünktlich zum Beginn der Spargelsaison gibt es ab sofort neue Produkte bei Bauscher’s Landlädchen. Frisch aus der Bauernhof-Molkerei auf dem Weidenhof in Wächtersbach ist Trinkmilch in verschiedenen Geschmacksrichtungen genau so erhältlich wie fruchtig frischer Joghurt. Übrigens ab sofort wieder Spargelsaison-Öffnungszeiten: Montag bis Samstag: 10 – 12 Uhr und 16.30 – 17.30 Uhr, Sonntag: 10 – 12 Uhr.

Weiterlesen