Scharfe Kritik der AfD-Fraktion im Kreistag am Antrag zur Verschärfung des Waffenrechts: „Generalverdacht gegen Sportschützen und Jäger ist völlig unakzeptabel!“

(pm/ea) – Die AfD-Fraktion im Kreistag übt scharfe Kritik am Antrag der CDU, SPD, Grünen, FDP, FW und Linken zur Verschärfung des Waffenrechts. “ Der Generalverdacht gegen Sportschützen und Jäger ist völlig unakzeptabel“, heißt es in der AfD-Pressemitteilung.

Für die Sitzung des Kreistages am kommenden Freitag haben die Fraktionen der CDU, der Linken, der Grünen, der SPD, der FDP und der Freien Wähler gemeinsam einen Antrag gestellt, der eine massive Verschärfung des Waffengesetzes fordert, die vor allem Sportschützen und Jäger treffen würde. Die Unterlagen dazu sind im Bürgerinfoportal des Main-Kinzig-Kreises öffentlich zugänglich.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung:

Es ist hier anzumerken, dass die neueste Novellierung das Waffengesetzes gerade am 1. September dieses Jahres in Kraft getreten ist. Die AfD Fraktion des Kreises ist empört darüber, dass mit diesem Antrag Sportschützen und Jäger unter Generalverdacht gestellt werden. Redliche Bürger, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, sollen kontrolliert und mit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehenden Maßnahmen belegt werden, die auch tief in die Privatsphäre hineinreichen.

Die genannten Parteien fordern unter anderem

• Einführung einer regelmäßigen medizinisch-psychologischen Überprüfung von Waffenbesitzern
• Teilnahme der Behörden an den Jahreshaupt- und Mitgliederversammlungen im Schützenverein
• Munitionsaufbewahrung nur in Schützenhäusern und Schießstätten

Angesichts der Brisanz dieses Antrages hat die AfD des Main-Kinzig-Kreises alle Schützenvereine des Kreises angeschrieben, um diese auf den skandalösen Inhalt der Forderungen aufmerksam zu machen. Der Inhalt des – offensichtlich von der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ veranlassten – mit dem Waffenrecht befassten Teils des Antrages macht im Übrigen die ideologische Verbohrtheit und gleichzeitige Unkenntnis der Autoren überdeutlich. So ist zum Beispiel die zentrale Lagerung von Schusswaffen und/oder Munition (zum Beispiel in Schützenhäusern oder Jagdclubs) eine hochgefährliche Idee, die seit langem vor allem von den Grünen gepflegt wird. Ein typischer Schützenverein müsste so insgesamt zehntausende Patronen und Dutzende Kilo Schwarzpulver in seinem Vereinsheim lagern. Es gibt genügend Beispiele, dass in Deutschland Waffen und Munition aus Schützenhäusern gestohlen wurden, die sich logischerweise fast immer in Ortsrandlagen befinden. Verbrecherischen Aktivitäten würde de facto Vorschub geleistet. Daher ist bereits jetzt die Lagerung von Waffen und Munition in der „Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)“, §§13, 14 klar geregelt. Eine unsinnige Forderung also in dem genannten Antrag.

Die Mitglieder der AfD Fraktion stellen mit Entrüstung fest, dass die Autoren des Antrages ohne jede sachliche Grundlage schamlos ganze Bevölkerungsgruppen – Sportschützen und Jäger – unter Generalverdacht stellen. Laut offiziellen Statistiken haben in Deutschland Tötungsdelikte unter Verwendung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen einen nur extrem geringen Anteil an der Gesamtheit dieser Verbrechen. Auch das zeigt, dass die bei uns etablierten waffenrechtlichen Sicherungsmechanismen bereits heute (Sachkunde, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung etc.) mehr als ausreichend funktionieren.

Die AfD wird diesen Antrag am Freitag in der Kreistagssitzung deutlich kritisieren und ihn selbstverständlich ablehnen. Sie wird sich weiterhin mit allen Mitteln gegen derartige immer wieder vor allem von den „Grünen“ eingebrachte Anträge einsetzen. Nur durch die AfD als starke konservative bürgerliche Opposition, die diesen Namen auch verdient, können derartige Aktionen verhindert werden“, so die AfD in der Pressemitteilung.

 

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