Stadt Langenselbold weist auf Pflicht zur Beseitigung von „Pferdeäpfeln“ hin

(pm/ea) – Die umgangssprachlich als „Pferdeäpfel“ bezeichneten Hinterlassenschaften eines Pferdes auf öffentlichen Straßen und Wegen stellen für Anwohner und andere Erholungssuchende ein großes Ärgernis da. Darauf weist die Stadt Langenselbold in einer Pressemitteilung hin.

Dabei hat eine Reiterin oder ein Reiter in Bezug auf den Pferdekot dieselben Pflichten wie ein Hundehalter. Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen reitet und sein Tier verunreinigt diese, ist nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Langenselbold verpflichtet, den Kot unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit der Festsetzung eines Bußgeldes bis zu 5.000 € geahndet werden.

Das Selbolder Ordnungsamt appelliert an Reiterhöfe, Reitställe und ähnliche Einrichtungen, regelmäßige Aktionen durchzuführen, um die im Umfeld häufig benutzten öffentlichen Wege, die auch von anderen Personen genutzt werden, zu reinigen.

Foto: PM

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