Statt kommunaler Parlamente kann ab sofort der Finanzausschuss entscheiden

(pm/ea) – Auf eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) weisen die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Max Schad, Heiko Kasseckert und Michael Reul hin.

Neben der Verschiebung aller zwischen April und Oktober terminierten Bürgermeisterwahlen auf frühestens 1. November 2020 in Folge der Corona-Krise hat der Hessische Landtag in dieser Woche eine weitere kommunalpolitisch bedeutsame Entscheidung getroffen, die auch die Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis unmittelbar betrifft. So kann ab sofort der Finanzausschuss – sofern für diese Zwecke kein besonderer Ausschuss eingerichtet wurde – an Stelle der kommunalen Parlamente in dringenden Angelegenheiten entscheiden.

Voraussetzung ist, dass ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten regulären Sitzung nicht ohne Schaden für den Kreis, die Stadt oder die Gemeinde möglich ist. Dringliche Entscheidungen können auch in nichtöffentlicher Sitzung und sofern notwendig sogar im Umlaufverfahren getroffen werden.

Ziel sei es, die Gefahr weitere Infektionen zu minimieren. „Mit dem Gesetz stellen wir auch in schwierigen Zeiten die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien sicher. Auch aufgrund des oft hohen Altersdurchschnitts in den Parlamenten haben wir hier eine besondere Fürsorgepflicht. Niemand soll gezwungen werden, das meist ehrenamtliche politische Engagement über die eigene Gesundheit zu stellen. Die Mehrheitsverhältnisse und damit der Wählerwille sollen selbstverständlich auch in der Krise gewahrt bleiben. Wir halten das für einen guten Weg, um in dringenden Fällen handlungsfähig zu bleiben ohne den Schutz der Gesundheit darüber aus dem Blick zu verlieren“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

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