Informationen der Stadt Erlensee zur Ausweitung der Notfallkinderbetreuung, Stand: 22. März 2020

(pm/ea) – Ab sofort ist es ausreichend, wenn nur ein Elternteil zum Beispiel als Einsatzkraft bei Polizei oder Feuerwehr, im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet, um den Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz zu haben.

Wer zu den relevanten Berufsgruppen zählt und weitere wichtige Informationen zum Thema Kinderbetreuung sind stets aktuell unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen nachzulesen.

Natürlich wird auch die Stadt Erlensee dementsprechend die Notfallkinderbetreuung ausbauen, die dann in neuer Struktur voraussichtlich ab Dienstag, 24.03.2020 vollumfänglich zur Verfügung steht.

Um besser planen zu können, wird darum gebeten, den neuen Bedarf baldmöglichst per E-Mail an die städtische Mitarbeiterin Sandra Wunder, swunder@erlensee.de zu melden oder sich am Montag telefonisch mit der derzeit bestehenden Not-KiTa unter der Rufnummer 06183/9151-540 in Verbindung zu setzen. Für die Berechtigung ist ein Arbeitgebernachweis erforderlich, der mit Beginn der Betreuung vorzulegen ist.

Bitte beachten, dass das Kind nicht betreut werden kann, wenn es

  • Krankheitssymptome aufweist,
  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind,
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind
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