Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

„Entwidmung Industriestraße“, 63526 Erlensee – Einziehung der Straße Industriestraße Gemarkung Langendiebach, Flur 6, Flurstück 69/23

Der Magistrat der Stadt Erlensee hat beschlossen, die oben genannte Verkehrsfläche gemäß § 6 HessStraßenG einzuziehen. Die Straßenfläche ist in dem Lageplan mit einer Schraffur gekennzeichnet. Der Plan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Zuvor wurde die Absicht der Einziehung im Hanauer Anzeiger vom 30.11.2019 öffentlich bekannt gemacht. Während der dreimonatigen Frist gab es keine Einwendungen. Die oben genannte Fläche wird als für den Verkehr entbehrlich angesehen und eingezogen.

Mit dieser Bekanntmachung verliert die eingezogene Straßenfläche ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche und steht dem Gemeingebrauch durch die Allgemeinheit ab dem 23. März 2020 nicht mehr zur Verfügung.

Diese Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee einzulegen.

Erlensee, 16.03.2020

Magistrat der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister

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