Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

1. Änderungssatzung zur H A U P T S A T Z U N G der Stadt Erlensee vom 28.02.2019

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 23. Januar 2020 folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 28.02.2019 beschlossen:

Artikel I

Die Hauptsatzung der Stadt Erlensee vom 28.02.2019 wird mit Wirkung zum
01. April 2021 wie folgt geändert:

§ 4 (Magistrat) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

(1) Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtli-chen Bürgermeister und den Stadträten.
(2) Die Anzahl der Stadträte beträgt 6.

Artikel II

In-Kraft-Treten

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Erlensee, den 02.03.2020

gez.
Birgit Behr
Erste Stadträtin

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