Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Öffentliche Mahnung

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am 15. Februar 2020 folgende Abgaben fällig waren:

Grundsteuer I. Quartal 2020
Müllabfuhrgebühren I. Quartal 2020
Gewerbesteuervorauszahlung I. Quartal 2020
Hundesteuer I. Quartal 2020

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 06. März 2020 an die Stadtkasse Erlensee zu zahlen.

Nach dem 06. März 2020 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 100,00 € abgerundeten Betrages berechnet.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

Erlensee, den 28. Februar 2020
Der Magistrat
gez. Washausen
-Kassenverwalter-

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