„Rechtssichere verkaufsoffene Sonntag auch weiterhin nicht möglich!“

(pm/ea) – In Hanau wird es auch weiterhin keine Verkaufsoffenen Sonntage mehr geben, da auf Grund der neuen Gesetzgebung nach wie vor keine solide Rechtsgrundlage für deren Ausrichtung besteht, wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky, der Hanau Marketing Verein (HMV), ein Verbund lokaler Händler und Dienstleister, sowie die städtische Hanau Marketing GmbH (HMG), in einer Pressemitteilung berichten.

Kein Weihnachtsgeschenk erhielt die Stadt Hanau – und insbesondere der Hanauer Einzelhandel-, als am 24. Dezember 2019 das neue Hessische Ladenöffnungszeitengesetz in Kraft trat. Im Vorfeld hatten die Stadt Hanau und für die hessischen Innenstädte aktive Verbände und Institutionen (Handelsverband, IHK, Bundesvereinigung Stadtmarketing (BCSD), Unternehmerverband, Hessischer Städte- und Gemeindebund) mehr als ein Jahr darum gekämpft, bei dem für das Ladenöffnungszeitengesetz zuständigen Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und auch den entscheidenden Landtagsabgeordneten die Einsicht einer notwendigen verantwortungsvollen, den Innenstädten zugewandten Gesetzesnovellierung zu erzielen.

Bislang sah das Gesetz vor, eine Öffnung der Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr (außer an bestimmten Feiertagen und im Advent) zuzulassen, sofern ein sogenannter Anlass (Märkte und Feste) gegeben war. Die Genehmigungen für die sonntägliche Ladenöffnung wurde sodann seitens der Stadt oder Gemeinde erteilt. Diese Genehmigungen wurden in den letzten Jahren seitens Verdi und den Kirchen zunehmend erfolgreich beklagt und führten zu einer Vielzahl von Gerichtsurteilen, die eine Absage der Verkaufsoffenen Sonntage zur Folge hatten. Die Gerichte befassten sich dabei mit der Beurteilung der sogenannten „Anlässe für die verkaufsoffenen Sonntage“ mit den erwarteten Besucherzahlen, dem räumlichem Bezug von Fest und öffnenden Geschäften und sogar mit den vom Fest oder Markt betroffenen Branchen. Diese Gerichtsurteile zu Ungunsten der Verkaufsoffenen Sonntage finden sich nun im neuen Hessischen Ladenöffnungsgesetz manifestiert.

„Wir respektieren den Schutz des Sonntags, deshalb ging es uns nicht um eine Ausweitung von Verkaufsoffenen Sonntagen. Wir wollten lediglich das rechtssichere Voraussetzungen werden, um vom Gesetzgeber bereits als zumutbar definierten vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr ohne einen Anlassbezug für alle Beteiligten planbar durchführen zu können“, sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky. „Aus unserer Erfahrung mit dem letzten Verkaufsoffenen Sonntag in Hanau im November 2017, der auf Grund einer Klage von Verdi kurzfristig abgesagt werden musste und auf der Basis von Erfahrungen anderer Städte wissen wir: Eine rechtssichere Ausrichtung von Verkaufsoffenen Sonntagen ist mit der neuen Gesetzesänderung in Hanau nach wie vor nicht möglich“, bestätigt der OB. Da helfe auch nicht, dass neu im Gesetz verankert sei, dass ein Verkaufsoffener Sonntag nun drei Monate vorher beantragt werden müsse. „Dies soll angeblich den Veranstaltern mehr Planungssicherheit geben. Allerdings kann das Gesetz nicht verhindern, dass kurzfristig Klage gegen den Verkaufsoffenen Sonntag erhoben wird und dieser mit einer einstweiligen Verfügung ausgehebelt wird. Das bedeutet faktisch, dass ein Verkaufsoffener Sonntag nach wie vor kurzfristig abgesagt werden kann“, erläutert Kaminsky.
„Für Einzelhändler wäre eine kurzfristige Absage eine Katastrophe, da wir ja beträchtliche Zeit im Voraus in Werbung für die Sonntagsöffnung investieren, Personal vorhalten, den Warenbestand aufstocken und zum Teil auch Frischwaren einkaufen“, so Mehmet Kandemir, Vorsitzender des Hanau Marketing Vereins. Zudem seien Kundinnen und Kunden extrem verärgert, die für diesen Anlass nach Hanau kämen, um einzukaufen und dann verschlossene Türen vorfänden.

„Das jetzt in Kraft getretene Gesetz ist ein klares Bekenntnis gegen Innenstädte“, so Martin Bieberle, Geschäftsführer der Hanau Marketing GmbH. „Verkaufsoffene Sonntage sind ein wichtiges Instrument des Stadtmarketings in Zeiten der strukturellen Veränderungen, wie ein nach wie vor wachsender Onlinehandel und das veränderte Einkaufs- und Freizeitverhalten. An diesen Tagen haben Innenstädte die Möglichkeit, sich in besonderer Weise zu präsentieren, Image zu gewinnen und Kundinnen und Kunden für die Innenstadt zu interessieren, das gilt auch für Hanau. Mit dem neuen – oder besser gesagt der alten – Sonntagsöffnungsregelung hat der Gesetzgeber eine Chance vertan, die Innenstädte zu fördern.“

Seit der gerichtlichen Untersagung des verkaufsoffenen Sonntags im Hanau im Herbst 2017 fanden in Hanau seit 2018 einmal im Monat die Aktionstage „Mein Weekend – mein Hanau“, statt, die zu einem samstäglichen Einkaufserlebnis mit unterschiedlichem Programm aus Märkten und Unterhaltung in die Hanauer Innenstadt einladen. „Wir sind froh, dass wir diese erfolgreichen Aktionstage gemeinsam mit der HMG entwickelt haben. Sie können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir mit vier verkaufsoffenen Sonntagen noch erfolgreicher sein könnten und ungleich mehr Besucherinnen und Besucher erreichen würden, denn der große Unterschied ist, dass an einem Samstag viele Alltagserledigungen stattfinden, wohingegen an einem Sonntag Freizeiterlebnisse für die ganze Familie im Vordergrund stehen. Und hierzu gehört heutzutage auch das gemeinsame Shoppingerlebnis“, so Kandemir. Der HMV bedauere sehr, dass die Beantragung von Verkaufsoffenen Sonntagen in Hanau auch unter den neuen gesetzlichen Voraussetzungen keinen Sinn mache.

Vertreter der Stadt sowie des Einzelhandels sind sich jedoch darin einig, dass der Rückschlag bezüglich der Verkaufsoffenen Sonntage keinen Einfluss auf die gemeinsamen Bemühungen um die Hanauer Innenstadt haben dürfe. Man werde daher weiterhin an der Ausrichtung von Aktionstagen sowie neuen Veranstaltungsformaten, aber auch an strukturellen Maßnahmen für die Innenstadt, wie beispielsweise die jüngst in Kraft getretene Vorkaufsrechtssatzung arbeiten.

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