Keine Dauerparkplätze für LKW im Fliegerhorst

(ms/ea) – Seit 19. November wird im Gewerbepark Fliegerhorst mit einer neu angebrachten Beschilderung darauf hingewiesen, dass dort kein Dauerparken von LKW erlaubt ist.

Die Plätze sind lediglich für eine mittels Parkscheibe nachzuweisende Parkdauer von maximal 4 Stunden ausgewiesen, wie das Ordnungsamt der Stadt Erlensee auf Anfrage mitteilte.

Das Parken von PKW ist auf diesen Flächen nicht erlaubt.

Foto: Markus Sommerfeld

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