(ms/ea) – Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt dürfen Kommunen Geschwindigkeitskontrollen auf Straßen nicht an private Firmen abgeben. werden. Das Gericht gab der Klage eines geblitzten Autofahrers recht. Sind auch „Erlenseer Knöllchen“ ungültig? – Erlensee Aktuell hat nachgefragt.
Ordnungsamtsleiter Marc Schilling erklärt auf Anfrage, das Gerichtsurteil beziehe sich nur auf die Fälle, bei denen die Kontrollen ausschließlich von Fremdpersonal privater Dienstanbieter durchgeführt wurden. Dies sei in Erlensee nicht der Fall: „Hier werden die Kontrollen von Ortspolizeibeamten durchgeführt“.
Fazit: Die Erlenseer Knöllchen sind gültig!
Bericht: Markus Sommerfeld