Einladung zur Sitzung des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach am 16.10.2019 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Erlensee

(ab/ea) – Zur öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach am Mittwoch, 16.10.2019 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Erlensee sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird nachfolgend erläutert.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Sachstandsbericht

3. Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Fliegerhorst 0.7“
Drucksache 37 / LP 16-21 ZVe

Die zum Bebauungsplan „Fliegerhorst 0.7“, der die Grundstücke im Inneren des Fliegerhorstdreiecks beinhaltet, vorgebrachten Anregungen sowie abgegebenen Stellungnahmen sollen abgwogen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Grundstücke des inneren gewerblichen Dreiecks durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch zum Teil einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt. Hierzu werden Teilflächen der 1. Änderung des Bebauungsplans „Fliegerhorst 0.1, 1. BA“ und des Bebauungsplans „Fliegerhorst 0.2“, sowie der 1. Änderung der „Gestaltungssatzung zu Teilbereichen der Bebauungspläne Fliegerhorst 0.1, 1. BA und Fliegerhorst 0.2“ geändert. Diese Teilfläche erhält den neuen Namen „Fliegerhorst 0.7“.

Die Verkehrsflächen wurden dem aktuellem technischen Ausbau und Katasterbestand angepasst. Zwei Versorgungsstationen sowie ein Leitungsrecht wurden eingetragen. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, die bisher in einer gesonderten Satzung geregelt waren, wurden unverändert aufgenommen.

Das im Jahr 2013 erstellte Lärmgutachten enthielt Berechnungspuffer ein. Nach Satzungsbeschluss des letzten Bebauungsplans „Fliegerhorst 0.5“ konnten für den gesamten Fliegerhorst-Bereich die aktuellen Einzelflächen und Lärmpuffer gutachterlich überprüft werden. Hierbei stellte sich heraus, dass sowohl tags als auch nachts noch einige dbA zurVerfügung stehen. Dieser Lärmpuffer wurde nunmehr auf die mit sehr geringen Lärmwerten versehenen gewerblichen Bauflächen des inneren Dreiecks verteilt. Die bestehenden Baugebiete werden dadurch nicht benachteiligt.

4. Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Fliegerhorst 0.1, 1. BA, 1. Änderung und Erweiterung
Drucksache 36 / LP 16-21 ZVe

Der Zweckverband Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach soll die Aufstellung des Bebauungsplans„Fliegerhorst 0.1, 1. BA,1. Änderung und Erweiterung“ beschließen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke (siehe Lageplan) durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Ordnung zugeführt werden.

Der Grundstückseigentümer der Planfläche des Towers und westlich des Towers möchte das Gelände vermarkten. Die Aufstellung von großen rechteckigen Hallen stößt bei dem derzeit dreieckigen Flächenzuschnitt an enge Grenzen. Daher soll das Plangebiet um ca. 0,49 ha erweitert werden. Das Bauvorhaben ermöglicht die Nutzung und den denkmalrechtlichen Erhalt des Towers.

5. Änderung der Zweckverbandssatzung
Drucksache 38 / LP 16-21 ZVe

Die Zweckverbandssatzung soll wie folgt geändert werden:

Artikel I

Im § 3 wird Absatz 4 hinzugefügt.

Artikel II

Der neue Wortlaut des § 3 Abs. 4. lautet wie folgt:

4. Sicherstellung und Dokumentation von historischen Daten, die im Zusammenhang mit der Geschichte des Fliegerhorstes Langendiebach stehen, um diese für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und für die Nachwelt zu erhalten.

6. Sonstiges

Erlensee, den 27.09.2019

gez. Uwe Laskowski
Vorsitzender

 

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