Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Bauleitplanung der Stadt Erlensee – Aufstellungsbeschluss mit Veränderungssperre für den Bebauungsplans „Neue Mitte V“ Stadtteil Rückingen und Langendiebach (gemäß § 2 Abs. 1 und § 14 Baugesetzbuch

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee hat in ihrer Sitzung am 27.06.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neue Mitte V“ mit einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB gefasst.

Die Bezeichnung des Bebauungsplans lautet:

„Neue Mitte V“

Das Plangebiet ist aus dem Lageplan ersichtlich.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen, insbesondere zum Thema „Boardinghouse“ nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden.

Zur Sicherung der Planung für den Planbereich wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen.
Es dürfen während der Veränderungssperre keine Vorhaben im Sinne § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden
Es dürfen keine erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs- zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden.

Diese Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Erlensee unter https://www.erlensee.de/aktuelles,bekanntmachungen.html abgerufen werden.

Erlensee, den 13.08.2019

Magistrat der Stadt Erlensee

gez. Stefan Erb
(Bürgermeister)

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