Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Tag und Gegenstand des Bürgerentscheids über Fusion


1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee hat gemäß § 55 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 618, 623), durch Beschluss bestimmt, dass der Bürgerentscheid über eine mögliche Fusion mit der Gemeinde Neuberg am Sonntag, den 10. November 2019 stattfindet.

2. Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Frage lautet:
(§ 55 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KWG)

„Sollen sich die Stadt Erlensee und die Gemeinde Neuberg zu einer neuen Kommune vereinigen?“

3. Erläuterungen des Magistrats:
(§ 55 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KWG)

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.06.2019 über den Antrag: Mögliche Bildung einer Einheitsgemeinde bestehend aus der jetzigen Gemeinde Neuberg und der jetzigen Stadt Erlensee den einstimmigen Beschluss gefasst, dass der Magistrat zur Umsetzung der Machbarkeitsstudie einen entsprechenden Bürgerentscheid umsetzen soll.

Nach Kenntnisnahme der Machbarkeitsstudie zur Schaffung einer zukunftsfähigen Verwaltungs- und Kommunalstruktur und Bewertung der Ergebnisse der Studie beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Weiterverfolgung der Strukturvariante 3 – Einheitsgemeinde. Diese führt aufgrund der damit verbundenen deutlichen Verbesserung der verwaltungsorganisatorischen Leistungsfähigkeit und finanziellen Ausstattung zu einer dauerhaft leistungs- und damit zukunftsfähigen Verwaltungs- und Kommunalstruktur.

Erlensee, den 15.07.2019

Der Magistrat der Stadt Erlensee

Stefan Erb
Bürgermeister

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