(pm/ea) – Die Hitzewelle hat Deutschland fest im Griff. Die Landestierschutzbeauftragte hierzu: „Es versteht sich von selbst, dass Hunde unter keinen Umständen und auch nicht die geringsten Zeiten im Auto zurückgelassen werden dürfen! Wer dies tut, macht sich strafbar!“
Auch für Weidetiere (insbesondere Pferde, Rinder, Schafe und Schweine) bedeuten diese Witterungsverhältnisse eine enorme Belastung.
Die Landestierschutzbeauftragte appelliert daher an Tierhalter darauf zu achten, dass allen Weidetieren neben Trinkwasser auch ausreichend groß dimensionierte und gut belüftete Schattenplätze zur Verfügung stehen oder die Tiere nachts auf die Weiden kommen.
Nach Auffassung der Tierschutzbeauftragten sind Tiertransporte bei Temperaturen ab 30 Grad Celsius auch in die Nachtstunden zu verlegen. Tiertransporte, die länger als acht Stunden dauern, sind bei Außentemperaturen ab 30 Grad Celsius überhaupt nicht zulässig, so Dorothea Martin heute in Wiesbaden. „Da die Transportfahrzeuge selten über eine ausreichende Klimatisierung verfügen und sich der Innenraum der Fahrzeuge oft noch deutlich über die Außentemperaturen aufheizt, kommt es durch die enorme Hitzebelastung der Tiere in den Transportfahrzeugen zu schwersten tierschutzrechtlich relevanten Belastungen und erheblichen länger anhaltenden Leiden.“