(ms/ea) – In einem Leserbrief wird Wahlbetrug für möglich gehalten, weil nicht alle Wähler ihre Personalausweise vor der Stimmabgabe vorzeigen mussten. Was sagt der Wahlleiter zu diesem Vorwurf? Erlensee Aktuell hat nachgefragt.
Wahlleiter Wolfgang Müller erklärt, dass die Wahlbenachrichtigung als Legitimationsnachweis zur Wahl berechtigt. In Zweifelsfällen kann zusätzlich das Vorzeigen des Personalausweises verlangt werden, der übrigens auch zur Wahl berechtigt, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mitgebracht wird.
„Das Vortäuschen einer falschen Identität durch zum Beispiel unrechtmäßiges Beschaffen einer anderen Wahlbenachrichtigung ist eine Straftat, wie der Leserbriefschreiber richtig schreibt und worauf in der Wahlbenachrichtigung auch deutlich hingewiesen wird“, so Wolfgang Müller.