Leserbrief: „In Erlensee ist Wahlbetrug möglich“

Thorsten Stephan kritisiert in seinem Leserbrief, dass bei der Stimmabgabe nicht alle Personalausweise vorgezeigt werden mussten und hält daher Wahlbetrug für möglich.

Wer zweimal abstimmt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

400 Millionen EU-Bürger sind bis Sonntag dazu aufgerufen, ein neues Europaparlament zu wählen.

Bei der Europawahl ist in Erlensee Wahlbetrug möglich, denn obwohl auf der Wahlbescheinigung ausdrücklich ein Vermerk steht, das man seinen Personalausweis mitbringen muss, wurde meine Identität nicht überprüft.

Wer sich nämlich der Wahlbenachrichtigung seines wahlmüden Nachbarn bemächtigt und damit abstimmt, macht sich laut § 107a StGB strafbar. Jeder Wähler darf nur ein Mal wählen und das persönlich, steht dort geschrieben.

Aber selbst bei der letzten Wahl, wurde kein Personalausweis kontrolliert. Bei der Stimmenauszählung nach der Landtagswahl in Hessen ist es zu teils schwerwiegenden Fehlern gekommen. In einigen Wahlbezirken wurden Ergebnisse nur geschätzt (offiziel wegen Computerproblemen)… aber ich lass mich einfach mal überraschen, wie diese Wahl ausfällt. Ich hoffe nicht zum Nachteil meiner Zukunft und der meiner Kinder.

Thorsten Stephan, Erlensee

Leserbriefe können an redaktion@erlensee-aktuell.de zur Veröffentlichung gesendet werden. Sie geben allein die Meinung der Verfasser wieder, die ebenfalls darüber entscheiden, ob diese auch auf der Facebookseite von Erlensee Aktuell veröffentlicht werden sollen. Anonyme Zusendungen sind von einer Veröffentlichung ausgeschlossen.

 

Anzeige