Brut- und Setzzeit: Besitzer wildernder Hunde drohen empfindliche Geldstrafen

(pm/ea) – In einer Pressemitteilung der Stadt Bruchköbel wird noch einmal auf die am 15. März begonnene Brut- und Setzzeit hingewiesen und an Hundebesitzer entsprechende Appelle gerichtet.

Die Brut- und Setzzeit hat seit dem 15. März begonnen. Wiesenbrüter wie Kiebitz, Weißstorch und Sumpfrohrsänger haben ihre Brutreviere schon besetzt und beginnen mit der Brut. Ebenso werden in der kommenden Zeit das Rehwild, der Feldhase, das Rebhuhn und der Fasan ihre Jungen setzen oder zur Brut schreiten.

Während dieser Zeit werden leider immer häufiger die brütenden Vögel und die trächtigen Säuger von freilaufenden Hunden gestört und beunruhigt, sodass es in Folge oft zum Tod der Muttertiere und zu Gelegeverlusten bei bestandsbedrohten Vogelarten kommt. Zum Schutz der Vögel und Wildtiere in Bruchköbel bittet der Bürgermeister daher alle Hundebesitzer, auf den Wegen zu bleiben und die Hunde in den Bruchköbeler Wäldern, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen anzuleinen. Eine ganzjährige Leinenpflicht besteht zudem im Naturschutzgebiet „Krebsbachaue von Oberissigheim“.

Die Brut- und Setzzeit beginnt jedes Jahr am 15. März und endet am 30. Juni. Auch im verbleibenden Jahr kann es zu empfindlichen Geldstrafen kommen, wenn Hunde in Feld und Flur beim Wildern von Wildtieren beobachtet werden.

⇒www.bruchkoebel-aktuell.de

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