Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Biomüllabfuhr ohne Plastiktüten und ohne kompostierbare Plastikbeutel

Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Abfallbesitzer erneut darauf hinweisen, dass Biomüllgefäße nur mit organischen Abfällen, wie Biomüll und Pflanzenabfällen, befüllt zur Abfuhr bereitgestellt werden dürfen. Alle anderen Abfallstoffe – wie z. B. in Plastiktüten oder in „kompostierbaren“ Bio- und Ökobeutel aus Plastik verpackter Bioabfall – haben in diesen Gefäßen nichts zu suchen. Plastik im Biomüll ist generell tabu! Es ruiniert den späteren Kompost bzw. macht den Biomüll unbrauchbar.

Alle auf der Kompostanlage in Plastikbeutel verpackte Bioabfälle müssen mit einem hohen Sortieraufwand vom restlichen Biomüll getrennt und kostenaufwändig als Restmüll entsorgt werden. Unter diesen Gesichtspunkten macht eine Sammlung von Biomüll in solchen Tüten über die Biotonne absolut keinen Sinn.

Ob Bio-, Öko- und normaler Plastikbeutel. Die darin verpackten Bioabfälle gehören nicht in die Biotonne, sondern in die Restmülltonne. Im Handel werden aus diesem Grund Papiertüten angeboten, über die der Biomüll unbedenklich in die Biotonne gegeben werden kann. Zudem werden durch diese Papiertüten die feuchten Bioabfälle in der Biotonne besser gebunden und in der kalten Jahreszeit frieren diese nicht so schnell an der Tonneninnenwand fest. Zur Verpackung von Bioabfall eignet sich aber auch normales Zeitungspapier.

Werden in einer Biotonne Plastiktüten bei der Abfuhr festgestellt, wird das Gefäß nicht entleert und bleibt somit von der Abfuhr ausgeschlossen. Dieses ist vom Abfallbesitzer nach zu sortieren und beim nächsten Abfuhrtermin ordnungsgemäß bereit zu stellen (siehe auch die Hinweise auf der Rückseite des Abfallkalenders unter der Rubrik „Grün- und Küchenabfälle“ sowie „Komposttonne/Biotonne“).

Erlensee, den 28.03.2019

Für den Magistrat

Erb
Bürgermeister

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