Auskreisung von Hanau: „Es darf keine Nachteile für die anderen 28 Städte und Gemeinden geben“

(pm/ea) – Der Main-Kinzig-Kreis hat nach einer ersten eigenen umfangreichen Erhebung von Daten und Fakten im vergangenen Jahr zu einer möglichen Auskreisung Hanaus nun das Prognos Institut beauftragt, weitere Auswirkungen eingehender zu untersuchen. Der Focus liegt dabei vor allem auf den Folgen für die verbleibenden 28 Städte und Gemeinden.

Damit kommt der Kreis der Erwartungshaltung des Landes Hessen, dem Willen des Kreistages und einer Anregung der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern (IHK) nach, die zuletzt eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgeschlagen hatte. Über diesen Weg hatte die Kreisspitze zuvor den hessischen Innenminister Peter Beuth in einem persönlichen Gespräch informiert.

„Wir müssen uns frei von Emotionen machen und am Ende eine nüchterne Bewertung durchführen. Es ist für uns eine Frage der Sorgfalt und Belastbarkeit, dass wir im Rahmen des Abwägungs- und Entscheidungsprozesses über eine mögliche Auskreisung der Stadt Hanau fundierte und unabhängig ermittelte Werte beitragen“, erläutern Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann. Dabei kündigt der Main-Kinzig-Kreis ein größtmögliches Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit an. Denn am Ende werde die bloße Behauptung nicht ausreichen, dass künftig die betreffenden Aufgaben „besser, bürgernäher und wirtschaftlicher“ erledigt werden.

So wird das renommierte Institut Prognos die Folgen einer möglichen Auskreisung der Stadt Hanau auf Basis bestehender und zusätzlicher Erhebungen tiefergehend analysieren. Das hat der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Damit hat die Kreisspitze sowohl einen entsprechenden Auftrag aus der Kreistagsitzung im Dezember als auch die Anforderung des Landes Hessen umgehend umgesetzt und auch die Anregung der IHK nach einer sachlichen Kosten-Nutzen-Analyse mit in die Beauftragung aufgenommen.

Im vergangenen Jahr hatte der Kreis bereits verwaltungsintern Vorarbeit geleistet und alleine anhand konkreter Sachgebiete ermittelt, dass 177 Vollzeitstellen derzeit für die Stadt Hanau wirken. Auch die Fallzahlen für den Bereich Hanau wurden in der Erhebung des Landkreises ermittelt. Ebenso hat die Kreisverwaltung die Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Kreis untersucht und eine erste Einschätzung zu den Veränderungen vorgenommen. Bereits in der ersten Datenerhebung hatte der Kreis darauf hingewiesen, dass bei einer Neuaufteilung der Verwaltungsbereiche vielfältige Synergieeffekte verloren gehen.

Erläuterung am Beispiel des Gesundheitsamtes. Hier hat der MKK in einer ersten Erhebung für die Aufgaben im Bereich der Stadt Hanau einen Personalaufwand von 13 Vollzeitstellen ausgewiesen. Bisherige Synergieeffekte gehen bei einem eigenständigen Gesundheitsamt der Stadt Hanau (100.000 Ew.) verloren. Als Referenz kann die Stadt Offenbach (123.000 Ew.) herangezogen werden. Das dortige Gesundheitsamt weist Personalstellen in einem Umfang von etwa 26 Vollzeitäquivalenten aus.

Als ein Beispiel hatte der Landrat bereits mehrfach das Gesundheitsamt aufgeführt, wo umfangreiche Dienstleistungen wie der amtsärztliche Dienst, die Betreuungsbehörde, Hygiene und Umweltmedizin, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Psychiatriekoordination, sozialpsychiatrischer Dienst und der zahnärztliche Dienst zu erbringen sind. Auch der Personalaufwand für die Bereiche der Lebensmittelkontrolle oder des Tierschutzes würde bei einer Übertragung auf die Stadt Hanau voraussichtlich ansteigen. Die durch den Kreis erhobenen Daten und Fakten wurden bereits im vergangenen Jahr der Stadt Hanau zur Verfügung gestellt. Ebenso haben diese Daten das Land Hessen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 28 anderen Städte und Gemeinden erhalten.

„Der Teufel steckt hier allerdings im Detail“, hatte Landrat Thorsten Stolz zuletzt in der Kreistagssitzung angemerkt. Um genau diese Details und sämtliche Anforderungen des Landes Hessen geht es nun in der Kosten-Nutzen-Analyse von Prognos. Die Fülle der Kreisaufgaben und die Komplexität jedes einzelnen Aufgabenfeldes erfordern dabei eine gründliche Betrachtung. „Wir sprechen hier nicht vom Alltagsgeschäft. Für alle Beteiligten sind die Pläne der Stadt Hanau eine Reise ins Ungewisse. Von daher ist es richtig und wichtig externen Sachverstand in den Prozess einzubeziehen, um die Chancen und Risiken so präzise wie möglich gegenüberzustellen“, betont die Kreisspitze.

In einem Gespräch mit Innenmister Peter Beuth Ende Januar, hatten Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann dem Land Hessen die nächsten Schritte und die damit verbundene Zeitachse vorgestellt. So soll die vertiefende Untersuchung zu den Auswirkungen einer möglichen Auskreisung bis zum vierten Quartal 2019 vorliegen. Eine endgültige Entscheidung des Kreistages ist dann für das erste Quartal 2020 vorgesehen. Der Innenminister hatte im Gespräch mit der Kreisspitze zudem zugesagt, dass das Innenministerium zusammen mit dem Finanzministerium eine Modellrechnung zu den Veränderungen im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) durchführen werde, um mögliche Verschiebungen innerhalb des KFA zu bewerten.

In den nächsten Wochen wird zudem, wie bereits durch den Main-Kinzig-Kreis angekündigt, eine vertiefende Betrachtung der Kosten für den Anteil der Stadt Hanau an der Hessenkasse, den Pensionsverpflichtungen und den zu erwartenden Personalüberhängen erfolgen. „Aus diesen drei Bereichen setzt sich maßgeblich die Ausgleichszahlung zusammen, die die Stadt Hanau im Falle einer Auskreisung an den Main-Kinzig-Kreis zahlen müsste, damit es zu keiner Belastung der anderen 28 Städte und Gemeinden kommt“, führt Landrat Thorsten Stolz aus. Erste Zahlen dazu liegen nach aktuellem Sachstand in den nächsten Wochen vor.

Abschließend machen Thorsten Stolz, Susanne Simmler und Winfried Ottmann deutlich: „Wir haben sehr viel Verständnis dafür, dass Hanau den Wunsch nach einer Auskreisung forciert und voranbringt. Diese politische Entscheidung der Stadt Hanau ist zu respektieren. Genauso ist es aber zu respektieren, dass die Verantwortlichen des Kreises das große Ganze im Blick haben müssen, damit es am Ende eine sach- und fachgerechte Entscheidung durch den Kreistag geben kann und vor allem keine Nachteile für die anderen 28 kreisangehörigen Städte und Gemeinden entstehen.“

 

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