Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler enttäuscht von Fluglärmbericht der Bundesregierung

(pm/ea) – „Die Bundesregierung ist dabei, eine Chance für wesentlich besseren Schutz vor Fluglärm leichtfertig zu verspielen“, warnt Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler.

Das Kabinett hatte vor wenigen Tagen einen Bericht zum Fluglärmgesetz beschlossen, der inhaltlich hinter den Empfehlungen aus dem Umweltministerium und dem Umweltbundesamt zurückgeblieben ist. Nach Ansicht der Umweltdezernentin werde der Bereich des aktiven Schallschutzes weiterhin stark vernachlässigt: „So lange der Gesetzgeber nicht schnell und wirksam bei den Lärmquellen ansetzt, so lange werden wir das Problem mit Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet nicht lösen“, so Simmler.

In dem Bericht spricht die Bundesregierung dem Bundestag Empfehlungen für besseren Lärmschutz aus. Eine der Empfehlungen läuft auf eine bessere bauliche Ausstattung von besonders betroffenen und sensiblen Gebäuden in Flughafennähe aus, darunter Kindertagesstätten und Schulen. Ersatzlos weggefallen ist hingegen, dem aktiven Schallschutz einen insgesamt stärkeren Stellenwert zu geben. Eine Absenkung von Lärmwerten wird mit dem Hinweis auf weitere Untersuchungen um zwei Jahre verschoben.

Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises hatte im August 2018 einstimmig die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) darin unterstützt, sich für eine klarere gesetzliche Regelung zugunsten des aktiven Schallschutzes einzusetzen. Unter aktiven Schallschutz fallen etwa leisere Flugzeuge, lärmmindernde Anflugverfahren oder Beschränkungen bei den Flugbewegungen und -zeiten. Die Evaluierung des Fluglärmgesetzes, das in dieser Form seit 2007 in Kraft ist, bietet aus Sicht des Main-Kinzig-Kreises die Möglichkeit, neueren Erkenntnissen zu Lärmbelastungen durch Flugbetrieb gesetzlich Rechnung zu tragen.

Die Abgeordneten des Kreistags forderten vergangenes Jahr in ihrem Beschluss, „dass den Maßnahmen des aktiven Schallschutzes, also dem Vermeiden und der Reduzierung des Lärms an der Quelle, endlich hinreichend Aufmerksamkeit zu schenken ist und hierfür die geeigneten gesetzlichen Grundlagen zu schaffen sind. Folglich regt die Stellungnahme an, auch das Luftverkehrsgesetz einer Überprüfung zu unterziehen, weil in diesem, derzeit leider in nahezu unwirksamem Maße, aktive Schallschutzmaßnahmen ihre gesetzliche Verankerung finden.“ Dieser Forderung verliehen über 100 Kommunalpolitiker und Fluglärmgegner im September bei einer Demonstration in Berlin lautstark Nachdruck, darunter Susanne Simmler für den Main-Kinzig-Kreis.

Mit dem ersten Entwurf aus dem Umweltministerium für einen Fluglärmbericht sah die Erste Kreisbeigeordnete noch vor wenigen Tagen die Chance, dass sich gesetzlich tatsächlich etwas bewegt. Die überarbeitete Schlussfassung des Berichts sorgt in der Kreisverwaltung allerdings für Ernüchterung.

„Wir brauchen eine Entlastung für möglichst viele Lärmgeplagte, ohne eine Region oder einen Flughafen gegen andere auszuspielen. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung des Bundes, die den Weg in eine lärmärmere Zukunft weist. Danach sieht es aber leider auch weiterhin nicht aus“, so Simmler. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm werde alle zehn Jahre überprüft, so schnell biete sich die Gelegenheit nicht wieder, einen wirksameren Rahmen zu schaffen: „Ich sehe die Bundestagsfraktionen nun am Zug, mutigere Pläne im Sinne der lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger zu fassen und doch noch auf eine stärkere Betonung des aktiven Schallschutzes zu pochen.“

Der Main-Kinzig-Kreis setzt sich seit Jahren für einen besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm ein. Dabei verfolgt der Kreis gemeinsam mit der Fluglärmkommission die Linie, dass mehr Schutz vor Fluglärm für die gesamte Region vorrangig durch Maßnahmen des aktiven Schallschutzes erreicht werden kann. Wirksam ist aus Sicht des Kreises ein Zusammenspiel aus der Reduzierung von Lärm insgesamt, einer Schonung sensibler Zeitfenster, etwa durch ein achtstündiges Nachtflugverbot, und Rechtssicherheit für Lärmbetroffene durch klare gesetzliche Regeln: Neben den Vorschlägen zu einer konkreten Verbesserung der Lärmschutzsituation rund um Frankfurt brauche es übergeordnete gesetzliche Rahmenbedingungen, die nicht zuletzt verhindern, dass das Argument der wirtschaftlichen Konkurrenz zu anderen bundesdeutschen Flughäfen mögliche Entlastungen im Bereich des Schallschutzes aussticht.

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