„Advent, Advent, ein Lichtlein brennt“: BfS rät, bei Innenraum-Beleuchtung auf Blaulichtanteil zu achten

(pm/ea) – Kurze Tage und der zusätzliche Wunsch nach Behaglichkeit lassen gerade in der Vorweihnachtszeit Wohnungen und Häuser in künstlichem Licht erstrahlen. Um mögliche Risiken für das Auge zu vermeiden, rät das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dazu, bei künstlicher Beleuchtung auf den Blaulichtanteil zu achten.

Rund 73 Prozent der Haushalte nutzen aktuell LEDs als Innenraumbeleuchtung – nach dem Aus der Glühlampe und dem schrittweisen Verschwinden der Energiesparlampe ist ihr Marktanteil in den letzten zehn Jahren von 1,4 Prozent auf 61 Prozent gestiegen. Ob und in welchem Umfang künstliche Lichtquellen zu Langzeitfolgen beitragen können, ist Gegenstand der Forschung.

Bei LEDs entsteht das weiße Licht in den meisten Fällen aus einer Mischung von Blau und der Komplementärfarbe Gelb. „Gerade der energiereiche Teil des Lichtspektrums, zu dem die Farben Blau und Violett zählen, kann jedoch Schäden am Auge verursachen. Wichtig bei der Beleuchtung ist daher die Lichtfarbe, die unter anderem durch die Farbtemperatur beschrieben wird. Je wärmer das Licht, desto geringer der Blaulichtanteil“, betonte die Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz, Inge Paulini.

Blaulicht kann Schäden in der Netzhaut hervorrufen, die auf lange Sicht zu einer Einschränkung der Sehfähigkeit führen können. Darum gibt es in Normen für Leuchtmittel definierte Werte, die auch das Risiko für Schäden an der Netzhaut durch Blaulicht berücksichtigen. Im Rahmen der Produktsicherheit ist der Hersteller dazu verpflichtet abzusichern, dass bei bestimmungsgemäßen Gebrauch keine Schädigung der Verbraucher eintritt. Aus Vorsorgegründen sollte aber auf eine übermäßige Nutzung von Lichtquellen mit hohem Blaulichtanteil verzichtet werden.

Das BfS gibt folgende Tipps für eine gute Beleuchtung:

Blaulichtanteil: Orientierung zur Einschätzung des Blaulichtanteils bietet die Farbtemperatur in Kelvin. Je geringer die Farbtemperatur, also je wärmer das Licht, desto niedriger der Blaulichtanteil. Farbtemperaturen unter 3.300 K bezeichnet man als Warmweiß, von 3.300 – 5.300 K als Neutralweiß und über 5.300 K als Tageslichtweiß oder Kaltweiß.

Sorgfalt im Kinderzimmer: Die Augenlinse von Kindern ist für kurzwelliges Licht durchlässiger. Bei ihnen kommt mehr energiereiches Licht an der Netzhaut an als bei Erwachsenen. Lampen sollten so angebracht sein, dass gerade kleine Kinder nicht direkt hineinsehen können. Vorsicht ist zudem geboten bei LED-bestücktem Kinderspielzeug.

Gute Beleuchtungspraxis: Was für Kinderzimmer gilt, gilt ähnlich für alle Wohnräume: Lampen sollten grundsätzlich so angebracht werden, dass man nicht direkt in das Leuchtmittel hineinsehen kann. Wandlampen und Tischlampen sollten zudem geringere Leuchtdichten aufweisen als Deckenlampen, weil bei ihnen häufiger eine direkte Sichtlinie besteht. Bei LED-Panels sollten die einzelnen LEDs zudem nicht als helle Punktquellen sichtbar sein.

Die typische Advents- und Weihnachtsbeleuchtung ist übrigens unkritisch. Paulini betonte: „Da die für die übliche Weihnachtsbeleuchtung eingesetzten Lampen eine geringe Strahldichte aufweisen, besteht hier kein Anlass zur Sorge. Sie fallen in die geringste Risikogruppe, die unbedenklich ist für die Augen. Einer stimmungsvollen Advents- und Weihnachtsbeleuchtung steht daher nichts im Wege.“

Weitere Informationen unter www.bfs.de.

 

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