Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Baulandumlegung „Gewerbepark Erlensee II“  – Bekanntmachung Umlegungsbeschluss (gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch)

Nachstehender Beschluss (Umlegungsbeschluss) über die Umlegung der Grundstücke im Baugebiet „Gewerbepark Erlensee II“ wird hiermit mit Hinweisen und Aufforderungen bekannt gemacht:

⇒Umlegungsbeschluss Gewerbepark Erlensee II

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Die Dienstleistungen der PASECON Facility GmbH und der PASECON Security GmbH sind nun zertifiziert nach DIN ISO 9001:2015. Die Zertifizierung der Qualitätsmanagementsysteme bestätigt das hohe Qualitätsniveau der angebotenen Dienstleistungen. Zusätzlich gilt ab sofort PASECON als eingetragenes Markenzeichen.

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