Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Bauleitplanung der Stadt Erlensee – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Gewerbepark II Erlensee“ ST Langendiebach (gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch) und Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Gewerbepark II Erlensee“ (gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee hat in ihrer Sitzung am 31.08.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbepark II Erlensee“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird hiermit durchgeführt.

Das Plangebiet ist aus dem Lageplan ersichtlich.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 01.10.2018 bis einschließlich 02.11.2018 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar

im Servicebüro, Erdgeschoss, Zimmer 10

Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend)
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen am Ostrand der Gemarkungsfläche Gewerbeflächen entwickelt werden.

Diese Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Erlensee unter

https://www.erlensee.de/aktuelles,bekanntmachungen.html

abgerufen werden.

Die Verfahrensunterlagen können unter

www.planungsgruppe-egel.de

unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ heruntergeladen werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Erlensee, den 17.09.2018

Der Magistrat
der Stadt Erlensee
gez. Birgit Behr
(Erste Stadträtin)

 

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