Hanauer Magistrat bringt Verzicht auf Straßenbeiträge ab 1. Januar 2019 auf den Weg

(pm/ea) – Die Brüder-Grimm-Stadt geht nach der parlamentarischen Sommerpause nun zügig den nächsten Schritt zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung ab 1. Januar 2019: Der Magistrat hat das jetzt vollzogen, die Stadtverordneten befassen sich am 20. August damit.


„Der Verzicht auf die Straßenbeiträge ist bürgerfreundlich, für uns wirtschaftlich vertretbar und entlastet die Verwaltung“, so begründet Oberbürgermeister Claus Kaminsky die neue Ära. Für Anlieger bereits beschlossener, aber noch nicht begonnener Straßenbauvorhaben habe es den Vorteil, dass für sie bereits keine Beitragspflicht mehr bestehe. Das gilt für den Rochusplatz und die Steinheimer Straße Süd.

„Freilich müssen die aus dem Verzicht der Beiträge resultierenden Einnahmeausfälle durch höhere Überschüsse im Haushalt aufgefangen werden“, erklärt Stadtrat Thomas Morlock. Als durchschnittlichen planerischen Einnahmeausfall im Finanzhaushalt von 2019 bis 2022 haben die Fachleute jährlich rund 1,6 Millionen Euro hochgerechnet. Konkret lässt sich das aber nicht ermitteln, weil die Größenordnung von den tatsächlich vorgenommen Investitionen abhängt, ebenso von den teils um Jahre zeitversetzten Schlussrechnungen der bauausführenden Unternehmen.
Weil die Einnahmen aus Straßenbeiträgen jedoch genauso wie die Straßen abzuschreiben sind, üblicherweise auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren, ergibt sich für das erste Jahr ein Minus von 80.000 Euro. Dieser Betrag ist in den Folgejahren jeweils hinzuzurechnen, so dass es im zweiten Jahr um 160.000 geht und im dritten um 240.000 Euro.

Dem gegenüber steht eingesparter Personalaufwand für die Berechnung der Straßenbeiträge in Höhe von jährlich rund 100.000 Euro. Darüber hinaus soll der Ausgleich aus der Rücklage des zuständigen städtischen Eigenbetriebs Hanau Infrastruktur Service (HIS) erfolgen.

Kaminsky ist „optimistisch, dass uns die gute Haushaltsentwicklung helfen wird die Einnahmeausfälle aufzufangen“. Verschlechtere sich die Lage, so räume der Gesetzgeber ein, dass der Verzicht auf Straßenbeiträge durch Kredite finanziert werden darf.

Der Oberbürgermeister betont nochmals, dass die vom Gesetzgeber eingeräumte Variante sogenannter wiederkehrender Straßenbeiträge für alle Hauseigner „keine Alternative“ darstelle. Der bürokratische Aufwand für das Erfassen von 26 Abrechnungsgebieten sei zu hoch. Um Beitragsbescheide zu erstellen, müssten beispielsweise regelmäßig Grundstücke erfasst und damit die Beiträge regelhaft angepasst werden.

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