„Wo liegt der Fehler?“ – Stadtverordnetenvorsteher Uwe Laskowski reagiert auf Pressemeldung der CDU-Fraktion

(pm/ea) – Aufgrund des Presseberichtes der CDU-Fraktion sieht sich Stadtverordnetenvorsteher Uwe Laskowski nach seinen Worten genötigt, nachfolgende Klarstellung zu veröffentlichen:

„Ich bin ja aufgrund meines Amtes zur Neutralität den Parteien gegenüber verpflichtet, doch muss ich jetzt die gesamte Stadtverordnetenversammlung vor Falschaussagen einer Fraktion in Schutz nehmen.

Mich wundert es schon ein wenig, wenn eine Fraktion glaubt, dass ein Magistrat so ohne weiteres eine Satzung ändern kann. Gerade einer Fraktion, die schon einige Jahrzehnte in der Stadtverordnetenversammlung vertreten ist, dürfte ein solcher Fehler nicht passieren.

Das Satzungsrecht obliegt ausschließlich der Stadtverordnetenversammlung! Kein anderes Gremium oder Person kann ihr dieses Recht nehmen.

D.h. im Klartext, dass keinerlei Satzungsänderung beschlossen wurde und der Magistrat deshalb auch nicht mit geänderten Kindertagesstättengebühren handeln kann.

Ferner sieht das Gesetz zur Gebührenfreiheit in den Kindertagesstätten, eine Wahlmöglichkeit der Kommunen vor, nachdem die Kommune dieser Gebührenfreiheit beitreten können oder nicht. Auch eine solche Entscheidung kann nur von der Stadtverordnetenversammlung erfolgen und nicht durch den Magistrat.

Ich gehe auch davon aus und habe vollstes Vertrauen, dass die Mitglieder im Magistrat nach der Hessischen Gemeindeordnung handeln.

Erst mit Verabschiedung des Gesetzes sind alle Rahmenbedingungen (finanziell) bekannt und eine Stadtverordnetenversammlung kann auf dieser Grundlage jetzt erst eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen. Ohne diese Rahmenbedingungen (diese waren bei Antragstellung der CDU-Fraktion noch nicht bekannt) wäre eine Entscheidung fahrlässig gewesen. Die Bürgerinnen und Bürger können und müssen davon ausgehen, dass die Stadtverordneten mit Steuergelder der Bürger sorgsam umgehen, denn es sind nicht Ihre eigenen Gelder.

Ich hoffe, dass klar geworden ist, wo der Fehler liegt. Ich möchte nicht „Oberlehrerhaft“ wirken, doch stelle ich mich immer schützend vor die Stadtverordnetenversammlung, wenn ihre Rechte – sei es auch nur durch eine Falschmeldung – untergraben werden würden“, so Uwe Laskowski in der Mitteilung.

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