Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Bei einer Begehung auf dem Friedhof Rückingen, neuen Friedhof Langendiebach wurde festgestellt, dass die nachstehenden Gräber ungepflegt sind bzw. die Grabsteine nicht mehr standsicher sind:

Friedhof Rückingen

Grabfeld-Reihe und Grabnummer
Name der Verstorbenen

BB-04-04
König, Christa

BB-05-01
Spuhl, Peter

BB-08-05
Schauer, Jean

FF-02-02a+b
Bossert, Waldemar

FF-04-02a+b
Brubaker, Christa + Mika, Werner

N-03-05
Urbatzka, Maria

R-08-01a+b
Nix, Dieter Walter und Heinrich

T-03-03
Rauschenbach, Hildegard

Neuer Friedhof Langendiebach

Grabfeld-Reihe und Grabnummer
Name der Verstorbenen

E-01-08
Heiling, Maria

I-01-07a+b
Ditter, Helene und Konrad

L-02-07a+b
Westphal, Wilhelmine

M-04-12
Bärthel, Oskar

Gemäß § 34 der Friedhofsordnung ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, diese Gräber, bei dehnen die Grabsteine nicht Instand gesetzt wurden, abzuräumen, einzusäen und einzuebnen.

Gemäß § 36 der Friedhofsordnung ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, diese Gräber, die in einer angemessenen gesetzten Frist nicht ordnungsgemäß wieder hergerichtet sind oder keine Verantwortlichen der jeweiligen Gräber ermittelt werden können, abzuräumen, einzuebnen und einzusäen.

Wir fordern daher die Verantwortlichen der o. a. Grabstätten auf, innerhalb einer Frist bis zum

15. Juni 2018

die Gräber in einen gemäß der Bestimmungen der Friedhofsordnung würdigen Zustand zu versehen, die Grabsteine von einer Fachfirma befestigen zu lassen oder sich bei der Friedhofsverwaltung, Frau Ehrhardt, Rathaus Zi. 204, Tel.: 06183-915166, zu melden.

Sollten die Gräber nach o.a. Frist nicht wieder hergerichtet sein, werden sie nach § 34 und § 36, der Friedhofsordnung der Stadt Erlensee, eingeebnet.

Erlensee, den 08.05.2018

Der Magistrat der Stadt Erlensee
gez. Stefan Erb
Bürgermeister

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