Die Polizei informiert im Rahmen der Verkehrswoche: Richtiges Verhalten nach einem Unfall

(pm/ea) – Unfälle passieren nicht – Unfälle werden verursacht! Zu diesem Satz fallen einem sofort unzählige Situationen im Straßenverkehr ein: Ein Auto kommt auf gerader Strecke von der Straße ab und landet im Graben oder prallt gegen einen Baum. Gründe könnten zu schnelles Fahren, Ablenkung oder Alkohol am Steuer sein.

Beim Linksabbiegen wird ein entgegenkommendes Motorrad übersehen und es kommt zum folgenschweren Zusammenstoß. Beim Abbiegen erkennt ein Autofahrer einen Fußgänger zu spät, der gerade über den Zebrastreifen geht. Zwei Autos stoßen an einer Kreuzung zusammen und beide Fahrer behaupten, bei „Grün“ gefahren zu sein. Beim Ausparken auf dem Supermarktparkplatz wird ein anderes geparktes Auto touchiert. Die Aufzählung ließe sich noch weiterführen.

Was mache ich, wenn’s gekracht hat?

„Ein Unfall ist für die Beteiligten meist ein einschneidendes Erlebnis und erfordert ein besonnenes und richtiges Verhalten“, sagte Polizeipräsident Roland Ullmann und ergänzte: „Die ersten Maßnahmen sind Anhalten, Absichern, Verletzten helfen, Straße bei geringem Schaden räumen, Personalien austauschen und die Polizei verständigen.“

Der Leiter der Abteilung Einsatz, Claus Spinnler, führte weiter aus: „Unfallbeteiligte haben eine Warte- und Benachrichtigungspflicht, auch bereits bei scheinbaren Bagatellschäden. Ansonsten ermitteln wir wegen Verkehrsunfallflucht. Unfallflucht ist eine Straftat und keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Im Amtsdeutsch spricht man von einem Offizialdelikt, bei dem die Polizei eine Anzeige aufnehmen muss.“ Daran ändert sich auch nichts, sollten sich die Beteiligten am Ende einig werden.

Ullmann und Spinnler wiesen auf die möglichen Folgen einer Unfallflucht hin; bei einer Verurteilung müssen die Fahrer mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und mit Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Die Wahrscheinlichkeit, nach einer Verkehrsunfallflucht von der Polizei ermittelt zu werden, ist hoch. Die Statistik weist für das Jahr 2017 erneut einen Anstieg bei den Verkehrsunfallfluchten um 69 auf nunmehr 5.676 aus (2016: 5.607) und erreicht bedauerlicher Weise den Höchststand der letzten zehn Jahre. Bei fast 40 Prozent der 14.244 Verkehrsunfälle im Jahr 2017 hat sich ein Beteiligter unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Die Polizei konnte allerdings auch rund 40Prozent der Fälle aufklären.

Die Beamten der Unfallfluchtgruppe, die immer dann ermitteln, wenn Personen- oder erheblicher Sachschaden entstand, konnten 1.167 und damit gut 42 Prozent der Unfallfluchten aufklären (2016 waren es 1.188 und 41,67 Prozent).

Leicht gesunken sind die Unfälle, bei denen sich ein Beteiligter trotz verletzter Personen unberechtigt entfernte, um 24 auf 251. Allerdings wurden 314 (2016: 315) Menschen verletzt, darunter 28 erheblich (2016: 33). Die Unfallfluchtermittler klärten mehr als 55 Prozent der Unfallfluchten mit Personenschaden auf. (Im Jahr 2016 waren es sogar über 57 Prozent).

Ein weiteres Schwerpunktthema bleibt die Ablenkung durch Telefonieren, Wischen oder Tippen auf dem Handy: Dieses Jahr sind landes- und europaweit Veranstaltungen zum Thema
Ablenkung im Straßenverkehr geplant. Darüber hinaus führt die Polizei gezielte Verkehrskontrollen durch; wer verbotswidrig ein Handy beim Fahren benutzt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Zentralregister rechnen. Wer im Blindflug unterwegs ist, gefährdet die anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder, Fußgänger oder Radfahrer. Die Polizei kann nach schweren Unfällen, sofern ein Verdacht der Handynutzung besteht, das Gerät beschlagnahmen. Dabei soll untersucht werden, ob dies für den Unfallhergang eine Rolle gespielt hat.

Ullmann und Spinnler bitten die Bürgerinnen und Bürger, stets ihre Geschwindigkeit den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen, riskante Fahrmanöver zu vermeiden und sich rücksichtsvoll und vorausschauend im Straßenverkehr zu verhalten.

Seinen Dank spricht der Behördenleiter allen Trägern der Verkehrssicherheitsarbeit aus: „Gute Ergebnisse erreichen wir nur in der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den
Straßenverkehrsbehörden und den Straßenbaulastträgern der Kreise und Kommunen, den Unfallkommissionen der Landkreise und der Autobahnkommission. Mein besonderer Dank gilt den Lehrern der Grundschulen und Verkehrswachten für ihr Engagement bei den Schulwegbegehungen, den Bus- und Radfahrausbildungen sowie den Blitz für Kids-Aktionen.“

⇒Infoflyer Verkehrsunfall

Archivfoto: PPSOH

 

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