Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach

4. Änderung der Zweckverbandssatzung

Gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 Ziffer 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I Seite 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I Seite 618) hat die Zweckverbandsversammlung in ihrer Sitzung am 28.02.2018 die 4. Änderung zur Verbandssatzung vom 03.08.2011 zur Änderung des § 3 Absatz 2 der Verbandssatzung beschlossen.

Artikel I

Im § 3 Absatz 2 werden die Worte „ohne Betrieb einer Kläranlage“ gestrichen.

Artikel II

Der neue Wortlaut des § 3 Absatz 2 lautet dann wie folgt:

2. Herstellung und Unterhaltung (Betrieb, Reparatur und Erneuerung) der für das Gebiet erforderlichen Erschließungsanlagen (Straßen, Gehwege, Wege, Plätze, Radwege, Entwässerungs-einrichtungen inklusive der Abwasserbeseitigungspflicht, Löschwasserversorgungseinrichtungen), soweit die Erschließung kraft Gesetzes oder Vereinbarung nicht anderen Trägern obliegt.
Ggf. erfolgt die Erschließung abschnittsweise entsprechend dem zu erwartenden Flächenbedarf. Die Benutzung öffentlicher Einrichtungen im Verbandsgebiet sowie die Erhebung von Beiträgen und Gebühren werden durch Satzungen des Verbandes geregelt.

Die 4. Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachung

Die vorstehende 4. Änderung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach wird hiermit öffentlich gemacht.
Die nach § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 Ziffer 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit erforderliche Genehmigung ist erteilt.

Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 Ziffer 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I Seite 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I Seite 618) genehmige ich hiermit die von der Verbands-versammlung am 28.02.2018 beschlossene 4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom 03.08.2011 zur Änderung des § 3 Absatz 2 der Verbandssatzung.

Gelnhausen, den 29.03.2018

Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises
Referat 8 – Kommunal- und Finanzaufsicht –
Im Auftrag
gez. Rudel
Verwaltungsoberrat

Erlensee, den 09.04.2018

Der Verbandsvorstand

gez. Stefan Erb
Bürgermeister

gez. Günter Maibach
Bürgermeister

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