Amtliche Bekanntmachung des „Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach“ in der Stadt Erlensee und Stadt Bruchköbel

Bekanntmachung des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans „Fliegerhorst 0.5“

Der Vorstand des Zweckverbandes „Entwicklung des Fliegerhorstes Langendiebach“ hat in der Sitzung am 27.03.2018 einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans „Fliegerhorst 0.5“ gefasst.

Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 16.04.2018 bis einschließlich 18.05.2018 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar

im Servicebüro, Erdgeschoss

Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend)
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Bruchköbel, Hauptstraße 32, öffentlich ausgelegt. Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar

Erdgeschoss, Zimmer 15

Montag 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Fliegerhorst 0.5“ soll eine städtebauliche Neuregelung einer Konversionsfläche erfolgen.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
Altlastengutachten, Februar 2015
Verkehrsgutachten, Februar 2017
Lärmgutachten, November 2017
Artenschutzrechtliches Gutachten, Jahr 2017.
Landschaftsplan zum Bebauungsplan März 2018
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 19.02.2018)
in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 14.03.2018)
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 19.02.2018)

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft.
finden sich in der Begründung zur Auslegung
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 19.02.2018)

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen, Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Käfer etc., Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störwirkung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Artenschutz sowie Aussagen bzw. Hinweise zu: Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen,
finden sich in der Begründung zur Auslegung
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 19.02.2018)
in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 14.03.2018)
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 19.02.2018)

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Altlasten, Kampfmittel, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Wasserversorgung, Kanal Kläranlage, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,
finden sich in der Begründung zur Auslegung
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 19.02.2018)
in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 14.03.2018)
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 19.02.2018)

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima, Klimaschutz und Emissionen,
finden sich in der Begründung zur Auslegung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen,
finden sich in der Begründung zur Auslegung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern,
in der Begründung zur Auslegung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Zweckverband den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Die Verfahrensunterlagen können unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ heruntergeladen werden.

Erlensee, den 03.04.2018

Der Vorstand des Zweckverbandes
„Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach“

gez. Stefan Erb
(Vorsitzender)

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