„Arbeiten Kreisdenkmalbehörde und Zweckverband Fliegerhorst mit zweierlei Maß?“

(pm/ea) – Die Fraktion von B90/Die Grünen und ihr Vertreter im Zweckverband Fliegerhorst Langendiebach Werner Bös nehmen mit Verwunderung und Bedauern das Scheitern der Verkaufshandlung über die Wache des ehemaligen Fliegerhorsts mit einem Hanauer Unternehmer zur Kenntnis.

Grund der gescheiterten Verhandlungen sind Auflagen des Denkmalschutzes, die es dem interessierten Schreinermeister unmöglich machen, das Vorhaben in wirtschaftlicher Hinsicht erfolgsversprechend umzusetzen.

Die Konversion eines historisch bedeutsamen Geländes wie des Fliegerhorsts Langendiebach in ein Gewerbegebiet mit Schwerpunkt Logistik ist immer ein Spagat zwischen Denkmalschutz und wirtschaftlicher Entwicklung einer Region. Der Fliegerhorst ist als solcher heute gar nicht mehr erkennbar. Viele Gebäude wurden abgerissen oder sind abgebrannt.

Auf der Abrissliste stehen auch vier ehemalige Offiziershäuser auf dem zukünftigen Gelände der Firma Brandenburg. Diese vier Gebäude standen bis vor Kurzem auch unter Denkmalschutz. Jetzt müssen sie für die Großmetzgerei weichen.

Der Zweckverbandsvorsitzende und Erlenseer Bürgermeister Stefan Erb und der Vertreter der Kreisdenkmalbehörde erklärten dies in der Presse so: „Das Denkmalrecht ist immer auch ein Abwägungsprozess. Beim Projekt der Firma Brandenburg gehe es eben um sehr viele Arbeitsplätze und hohe Gewerbesteuereinnahmen. Auch seien die Villen bereits unter amerikanischer Nutzung bereits so verändert worden, dass sie mit den ursprünglichen Gebäuden nichts mehr zu tun gehabt hätten“.

„Werden hier unterschiedliche Maßstäbe angelegt?“ fragt Zweckverbandsmitglied Werner Bös, „Genießen große Unternehmen auf Grund ihrer Steuerkraft Privilegien und Sonderrechte gegenüber kleineren Betrieben?“ Und weiter: “Ist die Wache nicht auch wie die Offiziershäuser über 60 Jahre von den amerikanischen Streitkräften genutzt worden und hat dies keine Spuren hinterlassen?“

Bündnis90Die Grünen in Erlensee erwarten eine Diskussion darüber, was seitens des Denkmalschutzes und des Zweckverbandes Fliegerhorst unter Denkmalschutz unter Abwägung wirtschaftlicher Interessen verstanden wird. Was ist und bleibt schützenswert? Ist es die nationalsozialistische Militärarchitektur oder die Erinnerung an die jahrzehntelange Nutzung des Fliegerhorstes durch die US-Streitkräfte?

Archivfoto der Wache: Markus Sommerfeld

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