6 Jahre in Folge keine Überschreitung des Feinstaub-Grenzwertes in Hessen

(pm/ea) – Auch im Jahr 2017 wird der Grenzwert für die kurzfristige Belastung durch Feinstaub (PM10) in der Außenluft in Hessen nicht überschritten werden. Das zeigen die Messergebnisse des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).

Der seit 2005 einzuhaltende Grenzwert gilt als überschritten, wenn an mehr als 35 Tagen pro Kalenderjahr eine Feinstaubkonzentration von über 50 μg/m3 im Tagesmittel gemessen wurde.
Aufgrund austauscharmer Wetterlagen im Frühjahr gibt es etwas mehr Überschreitungstage als im Vorjahr. Trotzdem ist die Anzahl der Überschreitungen weit vom Grenzwert entfernt. Die meisten Überschreitungstage, nämlich neunzehn, wurden bisher an den Stationen Limburg-Schiede und Offenbach-Untere Grenzstraße registriert. 2017 ist damit das sechste Jahr in Folge ohne Überschreitung des Feinstaub-Grenzwertes in Hessen.

Mehr als 35 Überschreitungstage gab es zuletzt 2011 an zwei verkehrsbezogenen Messstationen in Frankfurt und Darmstadt. Die Ergebnisse der kontinuierlichen Erhebung der Luftqualität in Hessen sind über die Internetseite des HLNUG unter www.hlnug.de einzusehen.

Die Emissionen aus dem Straßenverkehr stellen nach wie vor die dominierende Quelle und damit die eigentliche Ursache für die Belastung durch Feinstaub (PM10) in Städten und Ballungsräumen dar. In der Regel ist dies dort der Fall, wo die Bevölkerungsdichte am höchsten ist und damit auch die meisten Menschen betroffen sind.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Wetterverhältnisse einen erheblichen Einfluss auf den Transport und die Verdünnung der Luftschadstoffe in der Atmosphäre haben und damit die Konzentrationen mit beeinflussen. Insbesondere in der kalten Jahreszeit ist mit sogenannten austauscharmen Wetterlagen zu rechnen, die das Risiko erhöhter Konzentrationen vergrößern.

Höhere Emissionen aus dem Hausbrand (Heizung) stellen eine zusätzliche Quelle für Feinstaub in der kalten Jahreszeit dar. Weitere Anstrengungen zur Reduzierung der Feinstaubemissionen müssen unternommen werden, um dauerhaft eine Einhaltung der Grenzwerte zu garantieren. Da der Kraftfahrzeugverkehr einen dominierenden Beitrag dazu leistet, müssen sich diese Anstrengungen auch hier konzentrieren. Unter anderem wäre eine weitere Absenkung der Emissionsstandards für neue Fahrzeuge anzustreben. Entsprechende Vorgaben können jedoch nur auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft festgelegt werden. Obgleich in den vergangenen Jahren Verbesserungen erzielt werden konnten, ist der europäische Gesetzgeber hier nach wie vor gefordert.

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