Keine Kastrationspflicht für Katzen in Erlensee

(ea) – In Erlensee wird es keine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht für Katzen geben. Darüber informierte Bürgermeister Stefan Erb in der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstagabend.

Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom August wurde der Magistrat beauftragt, zu prüfen, ob eine Gefahrenabwehrverordnung für Katzen, in der die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie eine Kastrationspflicht vorgeschrieben wird, erlassen werden soll.

Wie Bürgermeister Stefan Erb mitteilte, habe sich der Magistrat in mehreren Sitzungen ausführlich mit der Thematik befasst und sei letztendlich zu dem Schluss gekommen, eine solche Verordnung nicht zu erlassen.

Begründet wurde dies damit, dass sich etwaige Maßnahmen allein gegen die jeweiligen Eigentümer der Katzen richten würden. Bei verwilderten und streunenden Katzen würden diese Maßnahmen ins Leere laufen.

Außerdem sei eine solche Gefahrenabwehrverordnung überhaupt nicht durchsetzbar, was durch Kommunen mit einer entsprechenden Verordnung bestätigt hätten.

Bereits jetzt biete das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Ordnungsbehörde der Stadt Erlensee genügend Eingriffsnormen, bei Bedarf gegen streunende Katzen im Sinne einer Gefahrenabwehr einzuschreiten.

Beschlossen wurde jedoch vom Magistrat, dass halbjährlich darüber informiert werden soll, welche Vorteile die Registrierung von Katzen biete. „Dies erscheint sinnvoller, als eine weitere Verordnung zu den Akten zu nehmen“, so Bürgermeister Stefan Erb abschließend.

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